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Dem Käufer eines Gebrauchtwagens obliegt der Nachweis, dass das Vorhandensein einer bestimmten Ausstattung (hier: automatische Niveauregulierung) vereinbart wurde. Eine Zeugenaussage, die dies bestätigt, kann durch einen schriftlichen Kaufvertrag mit Dekra-Gutachten und ein Sachverständigengutachten neutralisiert werden, wenn der Beweiswert der Beweismittel gleich hoch ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |