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Ein Käufer kann vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw zurücktreten, wenn das Fahrzeug wiederholt Mängel aufweist und eine weitere Nacherfüllung unzumutbar ist. Unzumutbarkeit kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Verkäufer während eines Reparaturaufenthalts das Fahrzeug des Käufers ohne dessen Wissen und ohne ersichtlichen Grund über eine erhebliche Strecke nutzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |