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Ein Antrag auf Verlesung und Inaugenscheinnahme eines Sachverständigengutachtens ist (lediglich) ein Beweisermittlungsantrag, wenn kein Beweisziel und keine bestimmte Beweistatsache genannt sind. Die Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB wegen Überholens ohne den Gegenverkehr zu übersehen setzt eine sorgfältige Würdigung der groben Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit voraus. § 46a StGB ist im Fall des § 315c StGB nicht anwendbar, da dessen Schutzgut nur die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |