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Ein Einzelunternehmer haftet als Rechtsnachfolger einer liquidierten GmbH für deren Verbindlichkeiten aus einem Gebrauchtwagenkauf, wenn er das Handelsgeschäft unter Beibehaltung des Firmennamens und des Eindrucks der Kontinuität fortführt (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB). Unwirksam sind AGB-Klauseln zur Verjährungsverkürzung für Sachmängelansprüche, wenn sie auch Schadensersatzansprüche für Körper- und Gesundheitsschäden oder grobes Verschulden erfassen (§ 309 Nr. 7 BGB). Ein handschriftlicher Zusatz zur Gewährleistungsbeschränkung im Verbrauchsgüterkauf ist als unzulässiger Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Käufer ihn nicht als Beschreibung einer geringeren Qualität verstehen konnte und der Kaufpreis dem üblichen Wert entsprach (§ 475 Abs. 1 S. 1 BGB). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |