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Nach allgemeinem Sprachverständnis bedeutet 'leichter Anfahrschaden' einen leichten Schaden durch Anfahren und nicht einen Schaden durch leichtes Anfahren. Ein Verkäufer, auch wenn technischer Laie, darf keine objektiv unzutreffenden Angaben zur Beschaffenheit eines Fahrzeugs machen. Kann er den Umfang eines Schadens nicht beurteilen, muss er dies angeben und den Unfallhergang schildern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |