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Beim Stückkauf liegt eine Falschlieferung i.S.v. § 434 Abs. 3 BGB nicht vor, wenn der Verkäufer eines bereits konkretisierten Kraftfahrzeugs vor Gefahrübergang anstelle eines bei der Hauptuntersuchung zerstörten Motors einen Austauschmotor einbaut. (Rn.39) (Leitsätze des Gerichts) |