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Gestörter Fernsehempfang als Mangel beim Fahrzeugkauf. (Rn.25) Ein gestörter Fernsehempfang im Pkw während der Fahrt stellt, auch wenn es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung handelt, nur einen geringfügigen Mangel dar, der gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt. (Rn.28) (Leitsätze des Gerichts) |