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Die Übergabe der Original-Bestätigung gemäß § 19 Abs. 4 StVZO über die Zulässigkeit von Fahrzeugumbauten ist eine vertragliche Hauptpflicht des Verkäufers. Die Nichterfüllung dieser Pflicht, trotz Fristsetzung zur Nacherfüllung, stellt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag rechtfertigt, selbst wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erloschen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |