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Ein Käufer kann vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zurücktreten und Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer einen Sachmangel, wie nicht altersbedingte Lackflecken, arglistig verschwiegen hat. In einem solchen Fall kann sich der Verkäufer nicht auf einen vereinbarten Haftungsausschluss berufen. Die Beweislast für die Kenntnis des Käufers vom Mangel liegt beim Verkäufer. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |