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Nach spanischem Sachrecht kann ein Käufer gemäß dem in Art. 1257 CC niedergelegten Grundsatz der Relativität der Verträge seine vertraglichen Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend machen. Die in den Entscheidungen des Tribunal Supremo vom 11. März 2020 (167/2020; Roj: STS 735/2020) und 23. Juli 2021 (561/2021, Roj: STS 3068/2021) für Art. 1101 CC statuierte Ausnahme, wonach bei einem Verbrauchsgüterkauf der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeuges ausnahmsweise auch den Hersteller des Fahrzeugs auf Ersatz derjenigen Schäden in Anspruch nehmen kann, die auf der Vertragswidrigkeit des hergestellten Fahrzeugs beruhen, ist nicht auf die Ansprüche des Käufers auf Rückwicklung des Vertrages gemäß Art. 1124 CC bzw. gemäß Art. 1303 CC übertragbar. (Leitsätze des Gerichts) |