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Das Landgericht Passau hat auf die Berufung des Angeklagten das amtsgerichtliche Urteil im Schuld- und Rechtsfolgenausspruch neu gefasst. Der Angeklagte wurde schuldig des Besitzes von Betäubungsmitteln (auch in nicht geringer Menge) in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |