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Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen, wie Kokain, ist bereits bei einmaliger Einnahme im Regelfall gerechtfertigt, da diese die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließt. Für den Nachweis des Konsums ist nicht zwingend ein medizinischer Befund erforderlich, wenn die Nichteignung des Betroffenen für die Behörde zweifelsfrei feststeht, etwa durch eigene Bekundungen gegenüber staatlichen Stellen. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung überwiegt in solchen Fällen, da die Sicherheit des Straßenverkehrs hochrangige Rechtsgüter schützt und eine effektive Gefahrenabwehr geboten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |