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Das Amtsgericht verstößt gegen das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren und beschränkt die Verteidigung unzulässig, wenn es die Überlassung des öffentlichen Schlüssels zum Öffnen der digitalen Falldatei einer Geschwindigkeitsmessung durch Übersendung an den Verteidiger ablehnt. Der Verteidiger hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm die Messunterlagen und die zur Auswertung erforderlichen Hilfsmittel, einschließlich des öffentlichen Schlüssels, in seine Kanzlei übermittelt werden, insbesondere bei einem konkret geltend gemachten Bedürfnis aufgrund der Entfernung zum Sitz der Bußgeldbehörde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |