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a) Die durch den Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 19. Mai 2026 - VI ZR 67/25 -, juris, Rn. 34 ff.) entwickelten Grundsätze zu dem vom Schädiger zu tragenden Werkstatt- und Sachver-ständigenrisiko sind nicht auf die Ersatzfähigkeit der den Normaltarif übersteigende Mietwa-genkosten übertragbar. b) Bei der Auswahl der Schätzgrundlage ist darauf zu achten, dass die dem angemieteten Fahrzeug entsprechende Fahrzeugklasse auch in der maßgeblichen Tabelle enthalten ist. (Leitsätze des Gerichts) |