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Ein Anhängergespann-Fahrer, der beim Rechtsabbiegen die linke Fahrspur nutzt und dabei einen Bus touchiert, haftet vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Die erhöhte Betriebsgefahr des Anhängergespanns und grobe Verstöße gegen §§ 2, 9 StVO überwiegen eine geringfügige Betriebsgefahr des Busses und dessen leichtes Hineinragen in die Fahrbahn. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |