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Im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots muss sich jeder Fahrzeugführer auf dort möglicherweise abgestellte Fahrzeuge einstellen, da dort kurzfristiges Anhalten erlaubt ist. Wird ein Fahrzeug, welches im eingeschränkten Halteverbot abgestellt ist, durch einen ausparkenden Pkw-Fahrer angefahren, tritt die Betriebsgefahr des abgestellten Fahrzeugs hinter dem Verschulden des Ausparkenden zurück, sodass der Schädiger voll haftet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |