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Das Gebot der Rücksichtnahme auf einem Parkplatz verlangt von einem Fahrzeugführer, der sich auf der Durchfahrtstraße auf der Suche nach einem Parkplatz befindet, dass er sich weitgehend mittig hält, um auf ein Ausparken von links und rechts reagieren zu können. Bei einer Kollision auf einer Parkplatzdurchfahrt zwischen einem ausparkenden und einem suchenden Fahrzeug ist eine Haftungsverteilung von 50 zu 50 vorzunehmen, wenn beide Unfallvarianten technisch möglich sind und in beiden Fällen gleich hohe Verursachungsbeiträge vorliegen, etwa durch unzureichende Aufmerksamkeit beim Rückwärtsfahren und Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme durch zu weites Linksfahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |