Sowohl bei der Prüfung eines unfallursächlichen Mitverschuldens wie auch im Versicherungsrecht spielt es eine bedeutende Rolle, ob zwischen der Alkoholisierung eines oder mehrerer Beteiligten und dem Unfallgeschehen ein Kausalzusammenhang besteht.
Da bei einer BAK von 1,1 Prom. und mehr unwiderlegbar von absoluter Fahruntauglichkeit ausgegangen wird, spricht dann der sog. Anscheinsbeweis auch für eine Unfallmitverursachung, so dass der betrunkene Fahrer seinerseits den Gegenbeweis führen muss, wenn er der Haftung entgehen will.
Hingegen kommt es im Bereich der sog. relativen Fahruntüchtigkeit (zwischen 0,3 und 1,1 Prom.) darauf an, ob ein alkoholbedingter Fahrfehler vorliegt, der sich mitursächlich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat.
OLG Celle v. 10.03.1988:
Bei der Abwägung der Ursachen eines Unfallschadens gem. § 17 StVG ist die durch Trunkenheit des Fahrzeugführers erhöhte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs auch dann zu berücksichtigen, wenn nicht nachgewiesen ist, dass die Trunkenheit auf das Unfallgeschehen oder den Schadensumfang eingewirkt hat.
OLG Hamm v. 01.09.1994:
Bei der Haftungsabwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge nach StVG § 17 bleibt die alkoholische Beeinflussung eines Unfallbeteiligten außer Betracht, wenn nicht feststeht, dass sie sich auch unfallursächlich ausgewirkt hat.
BGH v. 10.01.1995:
Absolute Fahruntüchtigkeit eines am Unfall beteiligten Kfz-Führers infolge Alkoholgenusses darf bei der Abwägung nach StVG § 17 nur berücksichtigt werden, wenn feststeht, dass sie sich in dem Unfall niedergeschlagen hat. Dass dies so war, folgt aus den Grundsätzen des Anscheinsbeweises.
KG Berlin v. 06.03.2003:
Ist derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, infolge Alkoholgenusses absolut fahruntauglich, und kommt es sodann zu einem unklaren Unfall, dann trifft ihn bei der Haftungsabwägung nur dann ein Mitverschulden, wenn sich seine Alkoholisierung ursächlich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat.
OLG Brandenburg v. 14.06.2007:
Bei absoluter Fahruntüchtigkeit spricht der Anschein für die Ursächlichkeit der alkoholbedingten Fahrunsicherheit für einen Unfall, vorausgesetzt, dieser hat sich unter Umständen zugetragen, die einem nüchternen Fahrzeugführer keine Schwierigkeiten bereitet hätten.
OLG Hamm v. 28.01.2010:
Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können. Die bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit umschreibt einen Zustand, in dem jeder Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Deshalb kann insoweit von der feststehenden Ursache einer solch erheblichen Alkoholisierung unter den soeben genannten Voraussetzungen auf ihre Unfallursächlichkeit geschlossen werden. Es handelt sich um einen typischen Geschehensablauf.
OLG Koblenz v. 03.02.2014:
Ist nicht aufklärbar, ob ein Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen überraschenden Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden oder auf eine verspätete Reaktion und einen nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist, so bleibt auch eine hohe Blutalkoholkonzentration (hier 1,9 Promille) des Auffahrenden außer Betracht, da nicht feststeht, dass sie sich unfallursächlich ausgewirkt hat. In diesem Fall ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.
OLG Hamburg v. 26.01.2000:
Dass der Versicherungsnehmer unter alkoholischer Beeinflussung von 0,89 ‰ bei Schnee in einer leichten Rechtskurve von der Fahrbahn abkommt, rechtfertigt nicht ohne weiteres, von einer grobfahrlässigen Herbeiführung des Unfalls auszugehen.
OLG Brandenburg v. 14.06.2007:
Die bloße Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30-km/h-Zone um 20 km/h fällt nicht derart aus dem Rahmen, dass sie einem nüchternen Fahrzeugführer regelmäßig nicht unterlaufen würde. Kann die Fahrbahn nicht genügend überblickt werden, muss der Fahrer sich eines Einweisers erst bedienen, wenn im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse selbst vorsichtiges Hineintasten in die Fahrbahn ohne Gefährdung des fließenden Verkehrs nicht möglich ist.
OLG Hamm v. 31.05.2022:
Relative Fahruntüchtigkeit: Erforderlichkeit der Mitverursachung von Verhaltensweisen durch Alkoholkonsum
OLG Hamm v. 19.07.2021:
Zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit und grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
Landgericht Essen v. 26.10.2021:
Zur Annahme relativer Fahruntüchtigkeit bei fehlendem Fahrfehler, aber Ausfallerscheinungen und geringfügig unter 1,1 Promille BAK
Amtsgericht Soest v. 24.07.2025:
Zur fahrlässigen Tötung und Straßenverkehrsgefährdung bei absoluter Fahruntüchtigkeit und überhöhter Geschwindigkeit; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Amtsgericht Neuss v. 26.06.2024:
Zur Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Todesfolge; in dubio pro reo
BayObLG v. 07.05.2026:
Alkoholisierung des Unfallopfers: Keine Relevanz für Schuldspruch und Strafzumessung des Täters bei grob verkehrswidrigem Überholen
BGH v. 25.03.2026:
Zum Gefährdungsvorsatz bei § 315c Abs. 1 StGB bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit und Geisterfahrt
BGH v. 10.10.2024:
Annahme nicht ausschließbar aufgehobener Steuerungsfähigkeit bei schwerer Alkoholintoxikation und Verurteilung wegen Vollrauschs
Landgericht Essen v. 24.02.2022:
Alleinige Haftung bei Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür trotz Alkoholisierung des Unfallgegners
OLG Hamm v. 13.08.2020:
Mängel bei der Feststellung der Blutalkoholkonzentration und Bußgeldbemessung bei 0,5 Promille
Verwaltungsgericht Aachen v. 12.12.2019:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholmissbrauch: Hohe BAK, ETG-Haaranalyse und kein Einfluss alkoholhaltiger Pflegeprodukte
OLG Düsseldorf v. 21.10.2016:
Zu den Anforderungen an Feststellungen zur konkreten Gefahr (§ 315c StGB) und zum Vorsatz bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
OLG Hamm v. 15.09.2016:
Alkoholkrankheit und Strafrahmenverschiebung; Trunkenheitsfahrt mit Roller als erhebliche Straftat (§ 64 StGB)
Landgericht Münster v. 29.06.2017:
Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung eines Fußgängers auf der Fahrbahn als Leistungsausschluss in der Unfallversicherung
Landgericht Aachen v. 27.04.2012:
Zur Leistungsfreiheit der Versicherung bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers als Unfallursache
BSG v. 13.11.2012:
Zur fehlenden Anerkennung eines Wegeunfalls bei absoluter Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholkonsums
Amtsgericht Düren v. 15.08.2012:
Zur Leistungskürzung der Kfz-Versicherung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch relative Fahruntüchtigkeit (0,54 Promille)
Amtsgericht Düren v. 29.06.2011:
Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung durch Trunkenheit am Steuer
OLG Düsseldorf v. 23.12.2010:
Leistungskürzung in der Vollkaskoversicherung bei alkoholbedingter grober Fahrlässigkeit
Landgericht Wuppertal v. 07.10.2010:
Zur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung bei Trunkenheit am Steuer (1,99 Promille) und fehlendem Nachweis der Schuldunfähigkeit.
OLG Hamm v. 25.08.2010:
Zur Quotenbildung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit im Versicherungsrecht und Verwertbarkeit von Blutalkoholbefunden
Amtsgericht Siegen v. 30.11.2012:
Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Alkoholfahrt und relative Fahruntüchtigkeit
OLG Köln v. 03.08.2010:
Anforderungen an die Beweiswürdigung von Ausfallerscheinungen bei relativer Fahruntüchtigkeit
OLG Hamm v. 28.01.2010:
Absolute Fahruntüchtigkeit: Berücksichtigung bei Verursachungsbeiträgen und Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit.
Landgericht Bonn v. 13.10.2009:
Haftung bei Verkehrsunfall: Absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrers und Mitverschulden des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn
Landgericht Köln v. 13.08.2009:
Zur Haftung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Unfall unter Alkoholeinfluss und fehlender Einsichtsfähigkeit (§ 827 BGB)
Amtsgericht Düsseldorf v. 29.01.2009:
Zur Verneinung grober Fahrlässigkeit bei Verletzung der doppelten Rückschaupflicht vor Wendevorgang und Alkoholisierung
Amtsgericht Düsseldorf v. 26.02.2007:
Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Trunkenheitsfahrt des berechtigten Nutzers und hoher Blutalkoholkonzentration
Landgericht Düsseldorf v. 26.01.2007:
Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit durch absolute Fahruntüchtigkeit (>1,1 Promille)
OLG Köln v. 06.12.2006:
Anscheinsbeweis der Unfallursächlichkeit bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung von Radfahrern und Fußgängern
OLG Düsseldorf v. 28.11.2006:
Zur grob fahrlässigen Herbeiführung eines Unfalls bei absoluter Fahruntüchtigkeit und überhöhter Geschwindigkeit
Amtsgericht Düren v. 12.04.2006:
Grobe Fahrlässigkeit eines Repräsentanten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit in der Kaskoversicherung