In seltenen Fällen werden schwerste Verkehrsunfälle von Verkehrsteilnehmern in Selbsttötungsabsicht herbeigeführt. Die Ermittlung einer solchen Absicht spielt hauptsächlich im Versicherungsrecht, aber auch im Verkehrsstrafrecht eine bedeutsame Rolle.
BayObLG v. 24.04.1990:
Zum inneren Tatbestand des Vollrauschs in einem Fall, in dem der Täter in Selbsttötungsabsicht Medikamente (andere berauschende Mittel) eingenommen hatte.
BGH v. 19.11.2013:
Lässt sich nicht ausschließen, dass der Angeklagte in Suizidabsicht gezielt auf die Gegenfahrbahn fuhr, ist mit Blick auf den Zweifelssatz kein Raum für die Annahme eines auf die alkoholische Beeinflussung zurückzuführenden Fahrfehlers als eindeutige Ursache für eine spätere Kollision. Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung kommt deshalb nicht in Betracht.
BGH v. 04.02.2021:
Fährt ein Kfz-Führer ausschließlich aufgrund des von ihm gefassten Entschlusses, sich selbst zu töten, in die ihm bekannte Kreuzung mit einer vorfahrtsberechtigten Straße ein, ohne seine zuletzt erreichte Geschwindigkeit von 120 km/h zu verringern. Die durch den Zusammenstoß verwirklichte konkrete Gefährdung der Geschädigten beruhte somit nicht auf der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten, sondern auf dem Einsatz seines Fahrzeugs als Mittel zur Selbsttötung. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kommt daher nicht in Betracht.
BGH v. 25.06.1997:
Aus der Formulierung „aus den Gefahren des täglichen Lebens“ in Nr 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung ergibt sich keine Beschränkung des Versicherungsschutzes, die über die in dieser Bestimmung genannten Ausnahmen hinausgeht. Ein Selbstmordversuch fällt in den Bereich der „Gefahren des täglichen Lebens“ mit der Folge der Einstandspflicht des Privathaftpflichtversicherers für durch jenen unbeabsichtigt verursachte Schäden.
OLG Schleswig v. 04.07.2008:
Der Beweis des ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit des bei einem auf Bahngleisen Getöteten gilt nur bei gesunden Menschen. Die Gesundheit muss derjenige beweisen, zu dessen Gunsten der Anschein gelten soll, also in der Regel das Bahnunternehmen.
OLG Oldenburg v. 05.08.2009:
Zeitlich direkt vor der Fahrt vorgenommene Handlungen (Abschiedsbrief, Internetankündigung, Zerstörung der Wohnung) rechtfertigen allein die Annahme eines Selbsttötungswillens. Auch die Tatsache, dass Bremsspuren fehlen, die auf eine Vermeidung des Unfalls bzw. zumindest Reduzierung der Unfallfolgen schließen ließen, untermauert das billigende Inkaufnehmen des eigenen Todes und spricht gegen einen (nur) grob fahrlässig verursachten Unfall.
BGH v. 25.03.2010:
Annahme eines Tötungsdelikts bei Verursachung eines Verkehrsunfalls in Selbsttötungsabsicht
OLG Köln v. 27.06.2025:
Haftungsausschluss nach § 7 Abs. 2 StVG bei suizidal verursachtem Verkehrsunfall; Beweislast für Vorsatz
OLG Hamm v. 22.01.2025:
Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Suizid des Fahrers durch Betreten der Fahrbahn
Landgericht Münster v. 12.12.2019:
Versuchter Mord durch absichtlichen Frontalzusammenstoß im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis
BGH v. 30.03.2023:
Beweiswürdigung der Tötungsabsicht und Heimtücke bei versuchtem Mord durch absichtlichen Verkehrsunfall
OLG Köln v. 30.04.2019:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch Geisterfahrer nach Tötung der Kinder und Schuldfähigkeit
BGH v. 11.02.2026:
Zum bedingten Tötungsvorsatz bei einem tödlichen Überholvorgang und dessen zeitlicher Verortung
BGH v. 05.12.2023:
Anforderungen an den Nachweis des bedingten Tötungsvorsatzes bei Flucht vor Polizeikontrolle und Intoxikation
Landgericht Essen v. 24.08.2020:
Vorsätzlich herbeigeführter Unfall: Indizien für Unfallmanipulation und fehlende Plausibilität des Unfallhergangs
BGH v. 30.07.2021:
Anforderungen an die Beweiswürdigung des voluntativen Elements beim bedingten Tötungsvorsatz bei Flucht vor Polizeikontrolle
BGH v. 11.10.2018:
Schuldunfähigkeit bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Ablehnung der Unterbringung nach § 63 StGB
BGH v. 15.02.2018:
Zur Abgrenzung von bedingtem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht bei versuchtem Tötungsdelikt durch Unterlassen nach Trunkenheitsfahrt
OLG Köln v. 01.06.2016:
Zum Nachweis eines verabredeten Unfalls und die Anforderungen an den Indizienbeweis
Landgericht Bonn v. 06.03.2017:
Zur vorsätzlichen Herbeiführung eines Verkehrsunfalls in Suizidabsicht nach Kindestötung und der Leistungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers