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Die Frage, ob das Amtsgericht zu Recht oder zu Unrecht von einer Begründung nach § 72 Abs. 6 OWiG abgesehen hat bzw. ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorlagen, ist eine Frage des Verfahrensrecht und im Rechtsbeschwerdeverfahren (nur) auf eine Verfahrensrüge hin zu überprüfen. (Leitsätze des Gerichts) |