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Die Beweiswürdigung ist materiell-rechtlich unvollständig, wenn das Tatgericht die Einlassung des Betroffenen, sich ausschließlich auf ein nicht aktuelles Navigationsgerät verlassen zu haben, nicht kritisch hinterfragt. Zudem sind überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung hinsichtlich der inneren Tatseite gestellt. Angesichts einer Beschilderungssituation, bei der ein Durchfahrtverbot mehrfach wiederholt und die Straßenfläche durch weitere Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet ist, drängt sich eine tatsächliche Wahrnehmung des Verbots in hohem Maße auf und bedarf gewichtiger, gegen die Annahme zumindest bedingten Vorsatzes sprechender Gegengründe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |