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Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein rechtmäßig angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht fristgerecht beigebracht wird. Eine MPU-Anordnung ist rechtmäßig, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde, auch wenn es sich dabei um ein Fahrrad handelte und die Alkoholisierung durch Medikamenteneinnahme mitbedingt war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |