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Fußgänger in einem Parkhaus müssen damit rechnen, dass zur besseren Kanalisierung des Autoverkehrs wie auch zu ihrem Schutz Absätze und Kanten im Seitenbereich des Parkhauses vorhanden sind. Diese Absätze und Kanten müssen allerdings angesichts unterschiedlicher und häufig auch unzureichender Beleuchtungsverhältnisse so markiert sein, dass ein Benutzer des Parkhauses sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennen kann. (Leitsätze des Gerichts) |