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Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07 -). (Leitsätze des Gerichts) |