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Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Parkhausbetreibers kann nicht angelastet werden, wenn ein Konvexspiegel nicht über einer Fahrspur oder ausgewiesenen Parkfläche, sondern am Rand des Parkhauses angebracht ist und der Verbesserung der Sichtverhältnisse dient. Die garantierte Durchfahrtshöhe betrifft die Verkehrsflächen, die für ein ordnungsgemäßes Abstellen eines Pkw befahren werden müssen, nicht aber Bereiche, die für das Befahren oder Halten nicht vorgesehen sind. Beim Rückwärtsfahren in einen dafür nicht vorgesehenen Abschnitt des Parkhauses ist eine hohe Sorgfalt an den Tag zu legen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |