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Verpflichtet sich der Neuwagenhändler zur Lieferung eines zu einem Kühlfahrzeug ausgebauten Kastenwagens und kann die Kühlung des mit Isolierung des Laderaums und Kühlaggregat versehenen Kastenwagens wegen Fehlens eines Bauteils nicht in Betrieb genommen werden, liegt nicht eine teilweise Erfüllung ("offene Teilleistung") des Kaufvertrages vor, sondern ein Sachmangel (§§ 434, 437 BGB). (Leitsätze des Gerichts) |