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Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 10.12.2025, mit dem der Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, wurden als unbegründet verworfen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |