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Ein Angeklagter ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in zwei Fällen schuldig, wenn er gemeinsam mit anderen faustgroße Steine von einer Autobahnbrücke auf herannahende Fahrzeuge wirft und dabei ein Lkw getroffen wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |