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Ein neuer Tatentschluss zum erneuten Beschleunigen und Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach einem Bremsvorgang aufgrund eines vorausfahrenden Fahrzeugs führt zu einer tatmehrheitlichen Verurteilung, auch wenn die Fahrt insgesamt als zusammenhängend erscheint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |