- | Einleitung |
- | Allgemeines |
- | Zusammentreffen von Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall |
- | Regress-Addition bei Verursachung mehrerer Versicherungsfälle |
1. | Bei Verletzung von Obliegenheiten, die den Versicherten vor und nach dem Versicherungsfall treffen, sind die Beträge (hier: jeweils 5.000 Euro) zu addieren, für die Leistungsfreiheit besteht. |
2. | Es stellt eine besonders schwerwiegende, vorsätzlich begangene Verletzung der Aufklärungspflicht i.S.v. § 6 Abs. 3 KfzPflVV dar, wenn der VN sich nicht nur unerlaubt vom Unfallort entfernt, sondern im Nachhinein bestreitet, das Unfallfahrzeug gefahren zu haben. |