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Die Verkehrssicherheit ist am Einzelfall zu bestimmen. Ihr Umfang wird dabei von der Art und der Häufigkeit, der Benutzung des Verkehrsweges und seiner Bedeutung maßgebend bestimmt. Die Sicherung dient dazu, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um andere vor Schäden zu bewahren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann und muss. (Rn.33) (Leitsätze des Gerichts) |