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1. Einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er einer vollziehbaren Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommt. 2. Rechtliche Voraussetzung für diese Entziehung ist es, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Fahranfänger eine datumsmäßig bestimmte Frist setzt, bis zu deren Ablauf er am Aufbauseminar teilgenommen haben muss. (Leitsätze des Gerichts) |