OVG Münster v. 24.03.1998:
Unabhängig von der Frage, ob das Abschleppen eines Pkw von einer Bushaltestelle auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung gerechtfertigt sein kann (bejahend: OVG NW vom 24.9.1998 NJW 1999, 1275; vgl. auch BVerwG vom 18.2.2002 NJW 2002, 2122), muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Freihaltung der Buszu- und -abfahrt sowie der Haltestelle jederzeit - und zwar in vollem räumlichen Umfang - gewährleistet sein, um einen ungehinderten Linienbusverkehr jederzeit zu ermöglichen.
OVG Münsterv. 24.09.1998:
Unabhängig von der Frage, ob das Abschleppen eines Pkw von einer Bushaltestelle auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung gerechtfertigt sein kann (bejahend: OVG NW vom 24.9.1998 NJW 1999, 1275; vgl. auch BVerwG vom 18.2.2002 NJW 2002, 2122), muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Freihaltung der Buszu- und -abfahrt sowie der Haltestelle jederzeit - und zwar in vollem räumlichen Umfang - gewährleistet sein, um einen ungehinderten Linienbusverkehr jederzeit zu ermöglichen.
VGH München v. 04.01.2010:
Unabhängig von der Frage, ob das Abschleppen eines Pkw von einer Bushaltestelle auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung gerechtfertigt sein kann (bejahend: OVG NW vom 24.9.1998 NJW 1999, 1275; vgl. auch BVerwG vom 18.2.2002 NJW 2002, 2122), muss nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Freihaltung der Buszu- und -abfahrt sowie der Haltestelle jederzeit - und zwar in vollem räumlichen Umfang - gewährleistet sein, um einen ungehinderten Linienbusverkehr jederzeit zu ermöglichen.