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Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Einleitung:Das Fahren mit nicht ausreichendem Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden ist die häufigste Ursache für Auffahrunfälle. Nur in Ausnahmesituationen, die vom Auffahrenden zu beweisen sind, ist die Vermutung zu widerlegen, dass ein nicht ausreichender Sicherheitsabstand Unfallursache war. Unter dem Gesichtspunkt der Flüssigkeit des modernen Großstadtverkehrs wird diskutiert, ob nach dem Erscheinen von grünem, Ampellicht die Fahrzeuge sich nicht mit einem geringerem als dem an sich physikalisch zu fordernden Sicherheitsabstand in Bewegung setzen dürfen. - nach oben - Weiterführende Links:Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle Auffahrunfall - Grundsätze Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis Unterschreiten des nötigen Sicherheitsabstandes Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden - aber nicht immer Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden und Auffahrunfall Auffahrunfall infolge Drittverschuldens Zur Haftungsverteilung bei einem durch den Fehler eines Dritten verursachten Auffahrunfall Auffahrunfälle auf der Autobahn Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen - nach oben - Allgemeines:OLG Hamm v. 04.06.1998: Vor einer auf "Grün" umspringenden Ampel darf ausnahmsweise so angefahren werden, wie die Fahrzeuge gestanden haben, weil andernfalls die Grünphase nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert würde. 10 m Abstand bei 30 km/h sind von daher nicht zu beanstanden. - Auch wer einem vorausfahrenden Kfz. berechtigterweise mit verkürztem Abstand folgt, hat die dadurch geschaffene besondere Lage durch gesteigerte Aufmerksamkeit und erhöhte Bremsbereitschaft auszugleichen. AG Solingen v. 06.01.2017: Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO ist beim Anfahren bei Grün nicht anwendbar, da anderenfalls die Grünphasen nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert werden würde. Amtsgericht Düsseldorf v. 27.03.2019: NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt OLG Hamm v. 27.09.2018: Zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen und der Haftungsverteilung bei Auffahrunfällen an Lichtzeichenanlagen OLG Hamm v. 30.05.2016: Gelblichtverstoß: Anhalten mit Sattelzug vor Lichtzeichenanlage auch bei Überfahren der Haltelinie möglich Landgericht Bonn v. 27.01.2017: Zum unabwendbaren Ereignis bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel und abruptem Bremsen bei Gelblicht Landgericht Bielefeld v. 22.11.2016: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall an Ampelkreuzung wegen Gelblichtverstoß und zu später Vollbremsung Landgericht Essen v. 10.02.2016: Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Nachzügler in der Kreuzung und 'fliegendem Start' des Querverkehrs Landgericht Bochum v. 07.06.2023: Zur Alleinhaftung des Auffahrenden bei Notbremsung des Vorausfahrenden infolge Vorfahrtverletzung Dritter OLG Hamm v. 22.02.2022: Vermeidbarkeit eines Auffahrunfalls für den Vorausfahrenden; Widerlegung der Behauptung eines Rechtsüberholvorgangs Landgericht Kiel v. 20.08.2008: Abstand beim Anfahren OLG Celle v. 27.06.2002: Abstand beim Anfahren OLG Frankfurt am Main v. 09.09.2014: Abstand beim Anfahren Landgericht Berlin v. 11.01.2023: Abstand beim Anfahren - nach oben - |