Das Verkehrslexikon
Polizeiliche Unfallaufnahme
Gliederung:
| - |
Einleitung
|
| - |
Allgemeines
|
Einleitung:
Unfallaufnehmende Polizeibeamte sind ordnungsbehördlich im Rahmen des betreffenden Landespolizeigesetzes tätig geworden. Danach obliegt der Polizei dabei auch der Schutz privater Rechte, wenn ohne die polizeiliche Hilfe die Verwirklichung eines Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Diese Verpflichtung zum Einschreiten besteht nicht nur im Allgemeininteresse, sondern dient auch dem Schutz und dem Interesse des einzelnen Unfallbeteiligten.
Soweit in Richtlinien auch bei Bagatellunfällen ohne Personenschaden das Ausfüllen eines Vordrucks und dessen Aushändigung an die Beteiligten vorgeschrieben wird, handelt es sich nach Auffassung des OLG Hamm dabei nur um eine im Rahmen der Bestrebungen, Bürgernähe und Servicefunktion des öffentlichen Dienstes zu verbessern, erlassene Weisung, deren Nichtbeachtung deswegen aber gerade nicht zu einer Verletzung geschützter Rechtspositionen des Bürgers führt, sodass bei einem Verstoß dagegen keine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung vorliegt. Anders kann dies bei einem Unfall mit erheblichem Personenschaden zu beurteilen sein.
- nach oben -
Allgemeines:
OLG Celle v. 11.11.1996:
Nehmen Polizeibeamte nach einem Verkehrsunfall die Personalien eines als Unfallverursacher in Betracht Kommenden nicht auf, so haftet der Dienstherr für die dem Verletzten entgehenden Ersatzansprüche gegen den Schädiger.
OLG Hamm v. 28.01.2000:
Bei Verkehrsunfällen ist die Polizei - nach Maßgabe des Landesrechts nur dann zur Aufnahme des Unfalls einschließlich der Feststellung der Personalien der Unfallbeteiligten verpflichtet, wenn andernfalls die Durchsetzung von Ersatzansprüchen der Unfallbeteiligten vereitelt oder wesentlich erschwert würde; darüber hinausgehende innerdienstliche Weisungen erweitern nicht die drittschützenden gesetzlichen Amtspflichten.
OLG Saarbrücken v. 28.04.2016:
Gegen die Annahme einer Unfallmanipulation spricht es nicht, wenn zwar die Polizei hinzugezogen wird, diese aber über die Verkehrsunfallanzeige hinaus keine eigenen konkreten Feststellungen zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen trifft und auch keine Spuren sichert.
Landgericht Bonn v. 08.06.2021:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt
Amtsgericht Aachen v. 24.06.2021:
Zur fahrlässigen Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall
Landgericht Aachen v. 05.10.2020:
Zum Unfallort i.S.d. § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB und vollendetes Entfernen vom Unfallort
Amtsgericht Solingen v. 29.01.2018:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Beweiswürdigung von Einlassungen und Zeugenaussagen
OLG Düsseldorf v. 26.04.2018:
Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zur Polizeiverständigungspflicht bei Mietwagenunfällen
OLG Köln v. 09.01.2017:
Obliegenheitsverletzung (Polizeiklausel): Kausalitätsgegenbeweis bei fehlender Unfallaufnahme durch Polizei
OLG Hamm v. 19.11.2008:
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Filmaufnahmen bei polizeilicher Verkehrsunfallaufnahme
Landgericht Bochum v. 26.10.2007:
Zur Amtshaftung wegen Filmaufnahmen bei polizeilicher Verkehrsunfallaufnahme ohne wirksame Einwilligung
Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 23.11.2016:
Seitenstreifen (BAB)
OLG Koblenz v. 29.08.2005:
Polizeiliche Unfallaufnahme
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz v. 21.01.2005:
Unfallaufnahme
Landgericht Dortmund v. 06.07.2000:
Polizeiliche Unfallaufnahme
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 06.11.2019:
Seitenstreifen (BAB)
OLG Frankfurt am Main v. 16.04.2015:
Polizeiliche Unfallaufnahme
KG v. 05.02.2021:
Polizeiliche Unfallaufnahme
- nach oben -