- |
Einleitung
|
- |
Weiterführende Links
|
- |
Allgemeines
|
- |
Auffahren des Überholenden auf Ausscherenden auf BAB und Überschreitung
|
1. | Auch auf einer mehrspurigen Autobahn darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn gleichzeitig eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 7 Abs. 5 StVO). |
2. | Der Umstand, dass der sich spurtreu verhaltende Verkehrsteilnehmer der die Richtgeschwindigkeit erheblich überschreitet (hier: 160-180 km/h), wirkt sich dann nicht unfallursächlich aus, wenn der Spurwechsel in kürzestem Abstand und ohne vorherige Ankündigung vollzogen wird, mithin völlig unversehens kommt. |