Punkterechner Flensburg - Punktestand, Tilgungsfristen und Maßnahmen im Fahreignungsregister berechnen
Punkterechner - Fahreignungsregister (Flensburg), Tilgung und Maßnahmen
Seit dem 1. Mai 2014 gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem: Ordnungswidrigkeiten mit Punkteeintrag bringen 1 Punkt, besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße (z.B. Rotlicht mit Gefährdung, Abstand, Alkohol nach § 24a StVG) 2 Punkte, Straftaten 2 oder - bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperre - 3 Punkte. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG). Der Rechner ermittelt den Punktestand zu einem Stichtag, die Tilgungsdaten und die fällige Maßnahme.
Nr.
Tattag
Rechtskraft
Punkte
Art
Regeln des Fahreignungsregisters
Tilgungsfristen (§ 29 StVG): 2 Jahre und 6 Monate bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, 5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Straftaten mit 2 Punkten, 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft. Jede Eintragung wird für sich getilgt; eine Tilgungshemmung durch neue Verstöße gibt es seit 2014 nicht mehr. Nach der Tilgung folgt eine Überliegefrist von einem Jahr, in der die Eintragung nur noch zur Berechnung des Punktestands für frühere Taten herangezogen wird.
Maßnahmen (§ 4 Abs. 5 StVG): bei 4 oder 5 Punkten Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten Verwarnung (jeweils mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar), bei 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis. Maßgeblich für den Punktestand ist das Tattagprinzip: Es kommt auf den Punktestand zum Zeitpunkt der letzten Tat an, nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft. Wurde die vorherige Maßnahme noch nicht ergriffen, wird der Punktestand auf 5 bzw. 7 Punkte reduziert (§ 4 Abs. 6 StVG).
Punkteabbau: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden (§ 4 Abs. 7 StVG). Zur Rechtsprechung: Fahreignungsregister und Punktsystem.
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