Das Verkehrslexikon

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Promillerechner - Blutalkoholkonzentration nach Widmark berechnen und Rückrechnung auf die Tatzeit

Promillerechner - Blutalkoholkonzentration (BAK) vorwärts und rückwärts




Der Promillerechner berechnet die Blutalkoholkonzentration nach der Widmark-Formel aus der aufgenommenen Alkoholmenge, dem Körpergewicht und dem geschlechtsabhängigen Verteilungsfaktor. Die Rückrechnung ermittelt aus dem Ergebnis der Blutprobe die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit nach den in der Rechtsprechung anerkannten Abbauwerten. Alle Werte sind Näherungen - im Einzelfall entscheidet das Gutachten.


Getränke
mit Vol.-%

Grenzwerte im Straßenverkehr


BAKBedeutung
ab 0,3 ‰Relative Fahruntüchtigkeit bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) - Straftat nach §§ 315c, 316 StGB.
ab 0,5 ‰Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (auch 0,25 mg/l Atemalkohol): 500 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; im Wiederholungsfall 1.000 / 1.500 EUR und 3 Monate Fahrverbot.
ab 1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrer - Straftat nach § 316 StGB ohne weitere Beweisanzeichen; regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).
ab 1,6 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer; Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (§ 13 Nr. 2c FeV).
ab 2,0 ‰Prüfung erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) je nach Tat und Umständen.
ab 3,0 ‰Prüfung der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB); bei Verkehrsstraftaten etwa ab 3,3 ‰.
0,0 ‰Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren (§ 24c StVG): 250 EUR, 1 Punkt.

Wie wird zurückgerechnet?


Nach der Rechtsprechung des BGH wird bei der Rückrechnung zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit ein stündlicher Abbau von 0,1 ‰ zugrunde gelegt; die ersten zwei Stunden nach Trinkende bleiben als Resorptionsphase unberücksichtigt (keine Rückrechnung innerhalb dieser Zeit). Geht es um die Schuldfähigkeit des Täters, wird zu seinen Gunsten mit dem höchsten Abbauwert von 0,2 ‰ je Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0,2 ‰ gerechnet. Die Rückrechnung entfällt bei der Atemalkoholmessung. Rechtsprechung: Rückrechnung der BAK, Trunkenheitsfahrt.



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