Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl und Trunkenheitsfahrt
Gliederung:
Allgemeines:
Tateinheit - Tatmehrheit - mehrere Verstöße auf einer Fahrt
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrzeugdiebstahl - Kfz-Diebstahl
Trunkenheitsfahrt
BGH v. 08.08.2006:
Die Annahme von Tatmehrheit zwischen dem Diebstahl einerseits und der Trunkenheitsfahrt sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis andererseits kommt nicht in Betracht. Diese Delikte stehen gemäß § 52 Abs. 1 StGB in Tateinheit zueinander. Die den Straftatbeständen zu Grunde liegende Handlung ist identisch, weil die Wegnahme des Fahrzeugs durch das Wegfahren erfolgt.
BGH v. 06.03.2012:
Der Diebstahl eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Motorrads) und das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stehen in Tateinheit zueinander, wenn die Wegnahme des Kraftfahrzeugs gerade durch das Wegfahren erfolgt, die Tathandlungen somit identisch sind.
BGH v. 28.01.2026:
Zur Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung
BGH v. 25.05.2022:
Zur tateinheitlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zur Bewertungseinheit bei Betäubungsmitteldelikten
BGH v. 14.01.2026:
Zur Tateinheit von schwerem Bandendiebstahl und anschließender Fluchtfahrt mit Verkehrsdelikten
BGH v. 03.12.2025:
Versuchte Hehlerei bei weisungsgebundener Verbringung eines gestohlenen Fahrzeugs und Tateinheit mit Verkehrsdelikten bei Flucht
Amtsgericht München v. 18.12.2023:
Zur Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit, Rennen und Urkundenfälschung
Landgericht Aachen v. 29.11.2019:
Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht
BGH v. 25.10.2017:
Gesetzesalternative Verurteilung bei Diebstahl oder Hehlerei und Ausschluss der Geldwäsche
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