Alkoholkonsum spielt im Verwaltungsrecht - nämlich bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Inhabers einer Fahrerlaubnis oder des Bewerbers um eine solche - eine herausragende Rolle.
Besonders wird dies deutlich, wenn es nach einem Strafverfahren oder beim Vorliegen sonstiger erheblicher Verdachtsmomente auf Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch um die Anordnung zum Beibringen eines ärztlichen Fachgutachtens bzw. einer medizinisch-psychologischen Fahreignungsuntersuchung (MPU) geht.