Das Verkehrslexikon

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Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Motorradfahrern

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Motorradfahrern




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Rollsplit
-   Bodenwelle im Kreisverkehr



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Verkehrssicherung

Verkehrssicherungspflicht allgemein

Stichwörter zum Thema Verkehrszivilrecht

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Fußgängern

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Motorradfahrern

Motorradunfälle allgemein

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Radfahrern

Astbruch und Verkehrssicherung

Straßenverhältnisse und Verkehrssicherung

Winterdienst - Räum- und Streupflicht

Amtshaftung im Verkehrsrecht

Fahrzeugbeschädigung durch umfallendes Verkehrsschild - Verkehrssicherung für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Allgemeines:


OLG Hamm v. 01.10.2004:
Wird die Höchstgeschwindigkeit an einer Gefahrenstelle durch entsprechende Beschilderung beschränkt, bleibt der Verkehrsteilnehmer gleichwohl aufgerufen zu sondieren, ob die konkreten Verhältnisse (Witterung, Sicht- und Lichtverhältnisse) die absolute Höchstgeschwindigkeit zulassen, denn diese gilt nur für optimale Verkehrsbedingungen.

LG Frankfurt (Oder) v. 08.07.2009:
Der Verkehrssicherungspflichtige verletzt schuldhaft die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nach der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, wenn er vor der Gefahr, die in einer Kurve durch dort noch auf der Fahrbahn liegenden Rollsplitt ausgeht, nicht hinreichend warnt. Kommt durch den Rollsplit ein Motorradfahrer zu Fall, ist eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen zu 50% angezeigt sein, wenn andererseits der Kradfahrer den Rollsplit auf der Fahrbahn hätte erkennen können und nicht alles ihm Mögliche zur Vermeidung des Unfalls getan hat.

LG Wiesbaden v. 27.01.2011:
Der Straßenbenutzer muss sich grundsätzlich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Stürzt ein Motorradfahrer beim Ausweichen vor einer zu spät erkannten nicht mit einem Warnschild versehenen Fahrbahnausbesserungsstelle aus Bitumen mit Streusand, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

OLG Schleswig v. 30.06.2011:
Der Führer eines Zweirades - hier eines Motorrollers - ist gehalten, sich entsprechend auf die sich ihm darbietenden Verhältnisse der Straße einzustellen; dabei muss er gerade im Übergangsbereich zwischen Fahrbahn und unbefestigter Bankette mit Gefahren rechnen und Schlaglöcher rechtzeitig erkennen. Die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs konnten angesichts des konkreten Straßenzustandes nicht darauf gerichtet sein, auch den Fahrbahnrand im Übergang zur Bankette gefahrlos befahren zu können.

OLG Hamm v. 18.12.2015:
Das Land Nordrhein-Westfalen kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.

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Rollsplit:


Verkehrssicherung und Rollsplit

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Bodenwelle im Kreisverkehr:


Unfälle im Kreisverkehr

OLG Hamm v. 25.11.2008:
Kommt ein Motorrollerfahrer in einem einspurigen Kreisverkehr auf feuchter Fahrbahn wegen angeblich fehlender Griffigkeit der Fahrbahndecke an einer Stelle mit Bodenwellen zu Fall, ist der Vorwurf der Verkehrssicherungspflichtverletzung aus §§ 839 BGB, 9, 9a StrWG NRW dann nicht zu begründen, wenn die vermeintliche Gefahrenquelle am inneren Radius der Fahrbahn gelegen hat, die der Rollerfahrer bei Beachtung des Rechtsfahrgebotes gar nicht erreicht hätte (er also keine „sehnenartige“ Fahrlinie gewählt hätte). Der Verkehrssicherungspflichtige muss nicht jeden Quadratmeter des Straßennetzes in regelmäßigen Abständen auf zu geringe Körnung des Belages untersuchen, wenn dazu kein besonderer Anlass besteht.

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