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Unterhaltsrechner 2026 - Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen (Zahlbetrag nach Kindergeldabzug)

Unterhaltsrechner - Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026




Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Leitlinie für den Kindesunterhalt. Der Tabellenbetrag richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes; er ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten - bei mehr oder weniger Berechtigten wird in eine niedrigere oder höhere Gruppe eingestuft. Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld (2026: 259 EUR) bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe abgezogen (§ 1612b BGB). Der Unterhaltsschaden nach einem tödlichen Verkehrsunfall (§ 844 Abs. 2 BGB) orientiert sich ebenfalls an diesen Bedarfssätzen.

Kinder und ggf. Ehegatte
Vereinfachte Berechnung: Eingruppierung nach Einkommen, Höher-/Herabstufung um eine Gruppe je Berechtigten mehr oder weniger als zwei, Prüfung des Bedarfskontrollbetrags und des Selbstbehalts. Beim Wechselmodell, bei Einkommen des Kindes oder besonderen Bedarfslagen gelten Abweichungen. Bei mehreren Kindern ist die Berechnung für jedes Kind gesondert vorzunehmen; reicht das Einkommen nicht, wird eine Mangelfallberechnung erforderlich.



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