Das Verkehrslexikon

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Zinsrechner - Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) taggenau berechnen

Zinsrechner - Verzugszinsen über dem Basiszinssatz




Verzugszinsen betragen für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt; der Rechner berücksichtigt die Änderungen taggenau (Zinsstaffel). Ab Rechtshängigkeit sind Prozesszinsen in gleicher Höhe geschuldet (§ 291 BGB).

Effektivzins eines Kredits

Kapitalzuwachs (Sparplan)




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