Fahrtkosten spielen im Verkehrsrecht an vielen Stellen eine Rolle - bei der Kilometerpauschale für Zeugen und Beteiligte (0,42 EUR/km nach § 5 JVEG), bei Reisekosten des Anwalts (Nr. 7003 VV RVG) und bei der Bemessung des Nutzungsausfalls. Der Umrechner ergänzt die Werkzeuge zur Unfallrekonstruktion (Geschwindigkeit in m/s, Leistung in kW).
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