Das Verkehrslexikon

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Wertminderungsrechner - merkantiler Minderwert nach Ruhkopf/Sahm und Halbgewachs berechnen

Wertminderungsrechner - merkantiler Minderwert nach Unfallschaden




Ein repariertes Unfallfahrzeug erzielt am Markt einen geringeren Preis, weil Käufer Unfallwagen meiden. Diesen merkantilen Minderwert muss der Schädiger neben den Reparaturkosten ersetzen (§ 251 BGB, BGH VI ZR 68/59, VI ZR 267/03). Er wird vom Sachverständigen geschätzt; als Orientierung dienen die Methoden Ruhkopf/Sahm und Halbgewachs. Voraussetzung ist ein erheblicher Schaden - bei Bagatellschäden und meist bei Fahrzeugen über fünf Jahren oder 100.000 km wird kein Minderwert mehr zuerkannt, wobei der BGH keine starre Grenze anerkennt (BGH VI ZR 35/04).

Methode Ruhkopf/Sahm


Die Methode setzt den Minderwert mit einem Prozentsatz von der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten an; der Satz hängt vom Fahrzeugalter und vom Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert ab. Unter 10 % Reparaturkostenanteil wird in der Regel kein Minderwert angesetzt.

Methode Halbgewachs


Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) / 2 × Prozentsatz. Der Prozentsatz beträgt bei einem Verhältnis Wiederbeschaffungswert zu Neupreis von 60-70 %: 5 %, 50-60 %: 4 %, 40-50 %: 3 %, 30-40 %: 2 %, darunter 1 %; zusätzlich wird ein Reparaturkostenfaktor berücksichtigt. Die Methode verlangt bei erheblichen Schäden Zu- oder Abschläge durch den Sachverständigen. Rechtsprechung: merkantiler Minderwert.



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