Auch von einem haltenden bzw. parkenden Fahrzeug geht stets eine gewissen Betriebsgefahr aus, so dass bei Parkvorgängen eine Mithaftung an eigenen und fremden Unfallschäden gegeben sein kann.
Dass die Betriebsgefahr umso höher bewertet werden muss, je gröber der Halt- oder Parkverstoß war, liegt dabei auf der Hand.
Andererseits begründet ein verkehrswidriges Halten oder Parken auch über die Berücksichtigung der Betriebsgefahr hinaus ein Mitverschulden.
In der Rechtsprechung sind bei verkehrswidrigem Halten oder Parken je nach der Schwere des Verstoßes und nach dem Grad der Behinderung Mithaftungsquoten von 25 bis zu voller Haftung angenommen worden.
BGH v. 25.10.1994:
Der Kfz-Haftpflichtversicherer ist einstandspflichtig, wenn ein Kraftfahrzeug auf dem (privaten) Gelände einer Trabrennbahn unter Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht so abgestellt wird, dass dadurch ein Pferd zu Schaden kommt. Durch das vorübergehende Abstellen wird die Betriebsgefahr nicht beendet. Gerade von einem stehenden Fahrzeug können je nach seinem Standort besonders große Gefahren ausgehen.
AG Bremen v. 31.05.2011:
Ein vorübergehendes Abstellen eines Kraftfahrzeugs unterbricht nicht den Betrieb des Fahrzeugs. Fährt ein Kraftfahrzeugführer in ein vorschriftswidrig geparktes Kraftfahrzeug, so haftet der Halter des geparkten Kraftfahrzeugs zu 25 %.
LG Mönchengladbach v. 28.04.2009:
Wird ein Fahrzeug entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO verkehrswidrig vor einer Parkbucht geparkt, so führt dies zu einer Mithaftung von 25%, wenn es beim Ausparken des konkret behinderten Fahrzeugführers zu einem Schaden kommt.
LG Kassel v. 08.03.2013:
Zur Haftung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Rahmen der Nebentäterschaft (Quotenvorrecht bei Nebentäterschaft; Baumbach’sche Formel).
OLG Frankfurt am Main v. 15.03.2018:
Stößt ein im innerörtlichen Wohngebiet fahrender PKW gegen einen rechts verbotswidrig parkenden PKW, obwohl noch genügend Platz zur Vorbeifahrt gewesen wäre, so trifft den Halter des PKW jedenfalls dann ein Mithaftungsanteil von 1/4 des entstandenen Schadens, wenn es dunkel war und das parkende Fahrzeug nach der konkreten Lage eine Gefährdung für den fließenden Verkehr bildete.
LG München v. 06.05.2009:
Wird ein Pkw mit einem Abstand von 50 cm vom rechten Fahrbahnrand geparkt, ist dies zwar verkehrswidrig, es führt aber bei einem Zusammenstoß mit einem dicht an die geparkten Fahrzeuge heranfahrenden Müllfahrzeug nicht zu einer Mithaftung des Falschparkers.
OLG Karlsruhe v. 18.05.2012:
Eine Fußgängerin, die im Begriff ist, in ihr teilweise verbotswidrig auf dem Gehweg geparktes Auto einzusteigen, trifft wegen dieses Verstoßes keine Mithaftung, wenn sie dabei von einem zu dicht vorbeifahrenden Kfz angefahren wird.
OLG Köln v. 13.09.1989:
Gemäß StVO § 12 Abs 1 Nr 7 ist bis zu 10 Metern vor dem Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" nicht nur das Halten, sondern auch - erst recht - das Parken verboten. Wird das Zeichen 205 durch ein parkendes Fahrzeug verdeckt, muss der Fahrer eines Fahrzeugs, dass sich der Kreuzung nähert, versuchen, aus anderen Verkehrszeichen und/oder aus Fahrbahnmarkierungen Rückschlüsse auf eine Vorfahrtsregelung zu ziehen (Mithaftung des Falschparkers zu 40%).
OLG Hamm v. 26.11.1976:
Wer sein Kfz im Bereich eines unbedingten Halteverbots abstellt, setzt sich jedenfalls dann dem Vorwurf schuldhafter Herbeiführung von Auffahrunfällen aus, wenn das abgestellte Fahrzeug nach den örtlichen Verhältnissen ein schwer erkennbares Verkehrshindernis bilden kann (hier: Beeinträchtigung der Erkennbarkeit eines im Zuge einer Brückenauffahrt an verbotener Stelle haltenden Lkw infolge Sonnenblendung).
AG Witten v. 28.11.2002:
Steht ein Pkw zumindest mit einem nicht unerheblichen Teil seines Umfanges im Haltverbotsbereich, welcher gegenüber der Ausfahrt des Firmengeländes befindlich ist, und gerät ein Lkw beim Verlassen des Firmengeländes dagegen, ergibt sich eine Haftung von lediglich 75 % an den Schäden des Pkw.
AG Düsseldorf v. 20.11.2003:
Wird ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug angefahren, weil es die Fahrbahn behindernd verengt, trifft den Halter und Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung. Der Mithaftungsanteil beträgt 50 %, wenn das Fahrzeug im absoluten Haltverbot in einem Wendehammer abgestellt wurde und ein rangierender Lkw dagegen fährt.
AG Emden v. 15.11.2007:
Ist ein Fahrzeug auf einem Klinikgelände in einem dort ausgeschilderten absoluten Halteverbot abgestellt, so ist ein Unfall für den Halter nicht unabwendbar; Halter und Fahrer trifft eine Mithaftungsquote von 25%.
LG Erfurt v. 06.06.2008:
Grundsätzlich ist bei einem im Verkehrsraum geparkten Fahrzeug von einer Fortdauer des Betriebs auszugehen, solange dieses den Verkehr irgendwie beeinflussen kann. Im Fall eines unter Verstoß gegen die Regelung des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO geparkten Fahrzeugs ist die Möglichkeit einer Verkehrsbeeinflussung offenkundig, da die Vorschrift der StVO gerade darauf abzielt, Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen an Kreuzungen bzw. Einmündungen zu verhindern, was im Umkehrschluss bedeutet, dass von im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich verkehrswidrig geparkten Autos grundsätzlich eine Behinderung des Verkehrs ausgehen kann.
LG Berlin v. 24.09.2008:
Von einem geparkten Fahrzeug kann eine Betriebsgefahr ausgehen. Dafür ist erforderlich, dass sich eine Gefahr verwirklicht hat, die von dem Fahrzeug selbst ausgeht. Die bloße Anwesenheit des Fahrzeuges am Unfallort genügt dagegen nicht. Vielmehr muss der Betrieb, also die Fahrweise oder eine Besonderheit des Ruhevorganges zum Unfall beigetragen haben.
OLG Celle v. 29.10.2008:
Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Radfahrer und einer Fußgängerin, die aus einer Arztpraxis kommend geradewegs ohne nach rechts oder links zu gucken über den Gehweg und den sich daran anschließenden Radweg auf ein auf sie wartendes Taxi zugeht, das verbotswidrig direkt neben dem Radweg auf der Fahrbahn im absoluten Haltverbot steht, so besteht zwischen dem Verstoß des Taxifahrers und den Unfallfolgen für den Radfahrer ein zurechenbarer Haftungszusammenhang.
OLG Düsseldorf v. 20.05.2014:
Es fehlt an dem unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm zu ermittelnden Zurechnungszusammenhang, wenn sich eine Kollision mit einem im absoluten Halteverbot stehenden Fahrzeugs gleichermaßen ereignet hätte, wenn an der Unfallstelle kein absolutes Halteverbot bestanden hätte. Eine Mithaftung des haltenden Fahrzeugführers/-Halters für den Unfall kommt dann nicht in Betracht.
AG München v. 26.03.2013:
Wird ein Lkw in zweiter Reihe so geparkt, dass er in den linken - seinerseits links durch einen Bordstein einer Straßenbahntrasse begrenzten - Fahrstreifen hineinragt und dadurch die Vorbeifahrt anderer Lkw erschwert, so ist eine Mithafung aus der Betriebsgefahr mit 25% zu Lasten des parkenden Fahrzeugs gerechtfertigt.
LG Dortmund v. 24.06.2002:
Ist ein Transporter zwar verbotswidrig teils auf dem Schutzstreifen für Radfahrer und teils auf dem Gehweg geparkt, aber noch außerhalb des Schutzbereiches von bis zu 5 m vor einer Einmündung und kollidiert ein Fahrzeugführer, der sich veranlasst sieht, vor dem parkenden Fahrzeug zur Fahrbahnmitte hin nach links auszuweichen beim Abbiegen in einem Einmündungsbereich mit einem "plötzlich" vor ihm befindlichen Roller, so trifft den Parkenden kein Mitverschulden an dem Unfall. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich der Fahrzeugführer, ohne die bestehenden Sichtmöglichkeiten auszunutzen, unaufmerksam in die bevorrechtigte Straße hineingetastet hat.
LG Hamburg v. 26.04.2013:
Ein Mitverschulden an einem Unfall durch verbotswidriges Parken ist dem Parkenden dann anzulasten, wenn der fahrende Verkehrsteilnehmer etwa wegen einer Sichtbehinderung durch das parkende Fahrzeug in der Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflichten eingeschränkt ist.
OLG Düsseldorf v. 27.05.2002:
Stößt ein Radfahrer mit einem aus einem Torweg tretenden Fußgänger auf dem kombinierten Rad- und Gehweg zusammen, der zuvor an dieser Stelle sein Fahrzeug verkehrsbehindernd halbseitig mit Warnblinklicht abgestellt hatte, so trifft den Radfahrer keinerlei Mitverschulden an seinem erlittenen Schaden.
AG Hamburg v. 15.12.2003:
Derjenige, der auf einer Straße so parkt, dass nur noch Verkehr in jeweils einer Richtung passieren kann, haftet zu einem Drittel mit, wenn sein Fahrzeug bei gleichzeitigem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen beschädigt wird.
OLG Karlsruhe v. 04.12.1991:
Stellt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug so sichtbehindernd ab, dass der in seiner Sicht behinderte Kraftfahrer deswegen die Vorfahrt nicht gewährt und einen Unfall verursacht, kommt deswegen eine Haftung von 40 % in Frage.
AG Heilbronn v. 01.10.2008:
Ein Mitverschulden an einem Unfall durch verbotswidriges Parken ist dem Parkenden dann anzulasten, wenn der fahrende Verkehrsteilnehmer etwa wegen einer Sichtbehinderung durch das parkende Fahrzeug in der Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflichten eingeschränkt ist.
OLG Hamm v. 04.08.2025:
Haftungsquote bei Kollision rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit auf gegenüberliegendem Grundstück befindlichem Fahrzeug
Amtsgericht München v. 12.02.2026:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision mit verkehrsbehindernd in einer Durchfahrt geparktem Fahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz
Landgericht Duisburg v. 18.01.2023:
Mithaftung bei Kollision eines anfahrenden LKW mit unzureichend abgestelltem PKW vor Schranke: 30% für Falschparker
OLG Hamm v. 28.09.2021:
Zur Unfallkausalität von Parkverstößen und Mitverschulden eines Polizeibeamten bei Kollision mit Lkw-Laderampe
OLG Düsseldorf v. 20.04.2021:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines Rettungswagens mit einem in scharfer Kurve geparkten Kfz
OLG München v. 24.02.2021:
Betriebsgefahr ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs; Aktivlegitimation für Wertminderung bei Leasing
Landgericht Detmold v. 09.06.2020:
Zur Betriebsgefahr eines LKW mit ausgeklappter Ladebordwand und Haftungsverteilung bei Kollision mit Polizeifahrzeug.
OLG Düsseldorf v. 26.02.2020:
Zur mittelbaren Verkehrsteilnahme des Halters und dessen Kostentragungspflicht bei Parkverstoß in Umweltzone
Landgericht Bochum v. 14.05.2019:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf verbotswidrig abgestellten LKW unter Ablenkung durch Rettungswagen
Landgericht Köln v. 23.11.2018:
Zur Haftung bei Wegrollen eines abgestellten Fahrzeugs und Mitverschulden des Geschädigten bei Rettungsversuch
OLG Hamm v. 28.03.2017:
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen Leichtkraftrad mit überhöhter Geschwindigkeit und verkehrswidrig geparktem Wartungsfahrzeug
OLG Dresden v. 11.06.2026:
Zur Haftungsverteilung bei Unfall mit Fußgänger nach Gehwegblockade durch LKW; Betriebsgefahr beim Parken und Entladen
Landgericht Münster v. 31.05.2017:
Zum hohen Mitverschulden eines Unfallhelfers, der sich durch unsachgemäßes Abstellen des eigenen Fahrzeugs selbst verletzt
OLG Düsseldorf v. 07.06.2022:
Kollision mit in Fahrbahn ragender Ladebordwand; Prozessstandschaft des Klägers für Kaskoversicherer
Landgericht Bonn v. 27.12.2019:
Alleinige Haftung des Auffahrenden bei Verkehrsunfall auf Parkplatz; Beweiswürdigung von Zeugenaussagen
Landgericht Dortmund v. 22.08.2017:
Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG) und Betriebsgefahr bei Parkplatzunfall; Zumutbarkeit der Verweisungswerkstatt.
Amtsgericht Viersen v. 23.03.2022:
Anfahren vom Fahrbahnrand: Sorgfaltspflichten und Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Gegenfahrbahn nutzenden Überholer
Amtsgericht Rheinberg v. 28.03.2013:
Haftung bei Kollision mit entgegen der Fahrtrichtung geparktem Fahrzeug im Parkhaus; Erstattungsfähigkeit von Kostenvoranschlagskosten
Amtsgericht Gronau v. 27.09.2012:
Kollision beim Rückwärtsrangieren; Haftungsverteilung bei Betriebsgefahr eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs
Landgericht Wuppertal v. 13.05.2011:
Zur vollen Haftung des Lkw-Fahrers bei Kollision mit verbotswidrig geparktem Pkw auf glatter Fahrbahn trotz Mithaftungsgrundsatz
Amtsgericht Ahaus v. 12.08.2010:
Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden Lastzugs mit einem verkehrswidrig geparkten Pkw
Amtsgericht Bonn v. 28.11.2012:
Haftung für Schäden durch überstehende Anhängerkupplung eines auf mobiler Parkplattform falsch abgestellten Fahrzeugs
Amtsgericht Düsseldorf v. 02.11.2011:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision mit Straßenbahn nach unbegründetem Halten im Gleisbereich auf der Gegenspur
Landgericht Bochum v. 01.07.2011:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen aus Grundstück rückwärts Ausfahrendem und rückwärts Einparkendem
Landgericht Düsseldorf v. 11.05.2011:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem teilweise im Gleisbereich haltenden Pkw und einer Straßenbahn