Das Verkehrslexikon

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Geldstrafe, Tagessätze, Führungszeugnis: Vorbestraft nach dem Verkehrsdelikt?




Eine Verkehrsstraftat, wie eine Trunkenheitsfahrt oder eine Unfallflucht, führt oft nicht nur zu Punkten und einem Fahrverbot, sondern zu einer Verurteilung durch ein Strafgericht. Die Konsequenzen reichen weit über die unmittelbaren Sanktionen hinaus und können einen Eintrag im Bundeszentralregister nach sich ziehen. Damit stellt sich für Betroffene die zentrale Frage: Gilt man nach einem Verkehrsdelikt als vorbestraft und welche langfristigen Folgen hat dies für Beruf und Privatleben?

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen der rechtlichen Definition einer Vorstrafe und dem, was im alltäglich relevanten Führungszeugnis erscheint. Jede rechtskräftige Verurteilung ist eine Vorstrafe und wird im Bundeszentralregister (BZR) vermerkt. Für das Führungszeugnis, das Sie beispielsweise einem Arbeitgeber vorlegen, gibt es jedoch wichtige Ausnahmen. Insbesondere die Grenze von 90 Tagessätzen bei Geldstrafen ist hier von zentraler Bedeutung, da Verurteilungen unterhalb dieser Schwelle unter bestimmten Voraussetzungen nicht im Führungszeugnis aufgeführt werden.

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Die Geldstrafe: Wie Tagessätze berechnet werden


Im deutschen Strafrecht werden Geldstrafen in Tagessätzen verhängt, was in § 40 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Dieses System soll für Einkommensgerechtigkeit sorgen. Die Strafe setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl, die zwischen 5 und 360 Tagessätzen liegen kann, bemisst das Gericht nach der Schwere der Schuld des Täters. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht hingegen dem Nettoeinkommen, das dem Verurteilten durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Als Faustregel gilt hierfür das monatliche Nettoeinkommen geteilt durch 30.

Die Höhe eines Tagessatzes ist gesetzlich auf mindestens 1 Euro und höchstens 30.000 Euro festgelegt. Bestehende Unterhaltspflichten, etwa für Kinder oder einen Ehegatten, wirken sich mindernd auf die Tagessatzhöhe aus; Gerichte gewähren hierfür oft einen Abschlag von 10 bis 25 Prozent pro unterhaltsberechtigter Person. Bei Personen ohne nennenswertes Einkommen, wie Arbeitslosen oder Studierenden, werden in der Regel Tagessätze zwischen 10 und 20 Euro angesetzt. Eine Geldstrafe von beispielsweise 40 Tagessätzen zu je 50 Euro ergibt somit eine Gesamtsumme von 2.000 Euro.

Eine wichtige prozessuale Regel findet sich in § 40 Abs. 3 StGB: Das Gericht darf Ihr Einkommen schätzen, wenn Sie keine Angaben machen. Diese Schätzungen fallen oft zu hoch aus. Daher ist es eine zentrale Verteidigungsstrategie, dem Gericht aktiv und frühzeitig Nachweise über Ihr Nettoeinkommen und Ihre Unterhaltsverpflichtungen vorzulegen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid). Nur so stellen Sie eine faire und korrekte Berechnung der Tagessatzhöhe sicher und vermeiden eine unnötig hohe Geldstrafe.

Geldstrafe, Register und Führungszeugnis

VerurteilungBundeszentralregisterFührungszeugnisgilt als vorbestraft
Geldstrafe bis 90 Tagessätze (einzige Eintragung)janeinnein
Geldstrafe über 90 Tagessätzejajaja
Freiheitsstrafe bis 3 Monate (einzige Eintragung)janeinnein
Freiheitsstrafe über 3 Monate, auch zur Bewährungjajaja
Zweite Verurteilung, auch unter 90 Tagessätzenjaja (beide)ja
Einstellung § 153a StPO gegen Geldauflageneinneinnein
Strafbefehl ohne Einspruchwie Urteilwie Urteilwie Urteil

Vorbestraft? Der Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis


Rechtlich gesehen gilt jede Person, die rechtskräftig von einem Gericht verurteilt wurde, als vorbestraft. Diese Verurteilung wird ausnahmslos im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Dieses Register ist jedoch nur für Behörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Sicherheitsbehörden einsehbar. Für den Bürger und potenzielle Arbeitgeber ist das Führungszeugnis das entscheidende Dokument. Und hier greift eine wichtige gesetzliche Privilegierung nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Eine einzelne Verurteilung wird nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn die Geldstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze oder die Freiheitsstrafe nicht mehr als drei Monate beträgt. Die sogenannte 90-Tagessätze-Grenze ist daher die wichtigste Schwelle im Verkehrsstrafrecht. Solange Sie nur diese eine Verurteilung im Register haben und die Strafe diese Grenze nicht überschreitet, bleibt Ihr Führungszeugnis sauber. Sie dürfen sich im Rechtsverkehr weiterhin als 'nicht vorbestraft' bezeichnen. Die beigefügte Tabelle veranschaulicht diese Regelungen. Ein Strafbefehl, gegen den kein Einspruch eingelegt wird, steht einem Urteil gleich und unterliegt denselben Eintragungsregeln.

Vorsicht ist geboten, sobald eine zweite Verurteilung hinzukommt. In diesem Fall werden beide Strafen im Führungszeugnis eingetragen, selbst wenn jede für sich genommen unter der 90-Tagessätze-Grenze liegt. Das Privileg des leeren Führungszeugnisses gilt nur für die erste Eintragung. Verfahrenseinstellungen, beispielsweise gegen eine Geldauflage nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO), oder Freisprüche führen hingegen zu keinem Eintrag und gelten nicht als Vorstrafe.

Tilgungsfristen: Wann werden die Einträge wieder gelöscht?


Einträge im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis bleiben nicht für immer bestehen. Das Gesetz sieht feste Tilgungsfristen vor, nach deren Ablauf die Einträge entfernt werden. Die Fristen für das Bundeszentralregister (§ 46 BZRG) sind länger als die für das Führungszeugnis. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden im BZR in der Regel nach fünf Jahren gelöscht. Bei höheren Geldstrafen oder wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wurde, beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre.

Die Frist für die Tilgung beginnt mit dem Tag des Urteils. Eine Besonderheit gilt jedoch bei der Entziehung der Fahrerlaubnis: Die zehnjährige Tilgungsfrist im BZR beginnt erst nach Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrfrist für die Neuerteilung zu laufen. Im Führungszeugnis (§ 34 BZRG) sind die Fristen kürzer: Bei Geldstrafen beträgt die Frist drei Jahre, bei höheren Strafen (z. B. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung) fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen erscheint der Eintrag nicht mehr im Führungszeugnis.

Davon strikt zu trennen sind die Tilgungsfristen für Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg, die sich nach § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) richten. Für eine Verkehrsstraftat, die nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, werden 2 Punkte eingetragen, die nach fünf Jahren getilgt werden. Führt die Straftat zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre, gibt es 3 Punkte, deren Tilgungsfrist zehn Jahre beträgt. Diese Fristen laufen unabhängig von den strafrechtlichen Tilgungsfristen.

Berufliche Folgen: Von der Kündigung bis zum Verlust der Waffenbesitzkarte


Eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts kann erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Beamte und Beamtenanwärter sind verpflichtet, ein gegen sie gerichtetes Strafverfahren ihrem Dienstherrn zu melden; eine Verurteilung, insbesondere wegen einer Trunkenheitsfahrt, kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Für Berufskraftfahrer bedeutet die mit der Verurteilung oft einhergehende Entziehung der Fahrerlaubnis in der Regel den Verlust des Arbeitsplatzes durch eine personenbedingte Kündigung.

Besondere Lizenzen sind ebenfalls gefährdet. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. für Taxi oder Bus) wird bei Alkohol- oder Drogendelikten regelmäßig entzogen. Eine weitere wichtige Schwelle liegt bei 60 Tagessätzen: Wer wegen einer Straftat – auch einer Trunkenheitsfahrt – zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, gilt waffenrechtlich als unzuverlässig (§ 5 WaffG), was zum Widerruf der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins führt. Auch für Luftfahrer oder Lokführer erfolgen Mitteilungen an die zuständigen Bundesämter.

Im Bewerbungsgespräch dürfen Arbeitgeber nur nach einschlägigen, also für die jeweilige Stelle relevanten Vorstrafen fragen. Eine Verurteilung, die wegen der 90-Tagessätze-Grenze nicht im Führungszeugnis steht, müssen Sie in der Regel nicht offenbaren. Auch für ausländische Mitbürger sind die Grenzen relevant: Eine Verurteilung zu über 90 Tagessätzen steht einer Einbürgerung entgegen (§ 12a StAG) und wird im Ausländerzentralregister vermerkt, auch wenn eine Ausweisung erst bei deutlich höheren Strafen droht.

Zahlungsmodalitäten und Verteidigungsstrategien


Die Geldstrafe wird mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls fällig. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Summe auf einmal zu begleichen, können Sie bei Gericht einen Antrag auf Ratenzahlung stellen (§ 42 StGB). Wird die Geldstrafe nicht gezahlt, droht die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Seit einer Gesetzesänderung zum 01.02.2024 entsprechen zwei nicht gezahlte Tagessätze einem Tag Haft (§ 43 StGB). In vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Haft durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden.

Aus den genannten Konsequenzen ergeben sich klare Verteidigungsziele. Das oberste Ziel sollte immer sein, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, idealerweise nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Dies vermeidet jeglichen Registereintrag. Ist eine Verurteilung unvermeidbar, muss die Verteidigung darauf abzielen, die Anzahl der Tagessätze unter der entscheidenden Grenze von 91 zu halten, um ein sauberes Führungszeugnis zu bewahren. Für bestimmte Berufsgruppen wie Jäger oder Sportschützen ist sogar die Grenze von 60 Tagessätzen kritisch.

Um diese Ziele zu erreichen, ist eine aktive Mitwirkung unerlässlich. Legen Sie dem Gericht unaufgefordert Nachweise zu Ihrem Einkommen und Ihren Unterhaltsverpflichtungen vor, um die Tagessatzhöhe zu minimieren. Prüfen Sie einen Strafbefehl genau und legen Sie fristgerecht Einspruch ein, wenn die Anzahl der Tagessätze zu hoch erscheint. Bedenken Sie, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften Verurteilungen an diverse Stellen melden, darunter das Fahreignungsregister, die Fahrerlaubnisbehörde und bei Beamten den Dienstherrn. Auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erfährt über die Schadenakte vom Ausgang des Verfahrens.

Praxistipp: Konzentrieren Sie Ihre Verteidigung darauf, die Anzahl der Tagessätze unter 91 zu halten und legen Sie zur Senkung der Strafhöhe immer vollständige Einkommensnachweise vor.

Häufige Fragen


Bin ich vorbestraft, wenn ich einen Strafbefehl über 40 Tagessätze akzeptiere?
Ja, rechtlich gesehen sind Sie vorbestraft, da die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird. Da es sich aber um Ihre einzige Eintragung handelt und diese unter 91 Tagessätzen liegt, erscheint sie nicht im Führungszeugnis. Für die meisten alltäglichen Zwecke, wie eine Jobbewerbung, gelten Sie somit als nicht vorbestraft.

Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht bezahlen kann?
Sie sollten umgehend beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Ratenzahlung stellen (§ 42 StGB). Wenn Sie gar nicht zahlen, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt, bei der zwei Tagessätze einem Tag Haft entsprechen. Oft kann die Haft durch gemeinnützige Arbeit abgewendet werden.

Muss ich meinem Arbeitgeber von einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer erzählen?
In der Regel nicht, solange die Verurteilung unter 91 Tagessätzen liegt und daher nicht im Führungszeugnis steht. Sie müssen eine solche Verurteilung nur offenbaren, wenn Sie explizit nach für die Stelle relevanten Vorstrafen gefragt werden und die Tat einen direkten Bezug zu Ihrer Tätigkeit hat, was bei Berufskraftfahrern der Fall wäre.

Wie erfährt das Gericht mein Einkommen für die Tagessatzhöhe?
Wenn Sie keine Angaben machen, darf das Gericht Ihr Einkommen schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB), was oft zu Ihrem Nachteil ausfällt. Es ist daher dringend zu empfehlen, von sich aus Belege wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide vorzulegen, um eine faire Berechnung sicherzustellen.

Zählt eine Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO) auch als Vorstrafe?
Nein. Eine Einstellung des Verfahrens ist keine Verurteilung und führt zu keinem Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Sie gelten in diesem Fall weiterhin uneingeschränkt als nicht vorbestraft.

Ich habe bereits eine kleine Geldstrafe. Was passiert bei einer zweiten Verurteilung?
Sobald eine zweite Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird, erscheinen beide Verurteilungen im Führungszeugnis. Dies gilt auch, wenn jede einzelne Strafe für sich genommen unter der Grenze von 90 Tagessätzen liegt.

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