Das Verkehrslexikon

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E-Scooter: Alkohol, Promillegrenzen und Bußgelder




E-Scooter, rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft, sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Ein weit verbreiteter Irrtum ist jedoch, dass für sie in Bezug auf Alkohol am Lenker die gleichen, liberaleren Regeln wie für Fahrräder gelten. Das ist falsch: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Daher finden die strengen Promillegrenzen und Sanktionen Anwendung, die Sie vom Autofahren kennen. Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss kann somit nicht nur teuer werden, sondern auch den Pkw-Führerschein kosten.

Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister bei geringeren Alkoholwerten bis hin zu einem Strafverfahren bei höheren Promillewerten oder alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Im schlimmsten Fall drohen eine hohe Geldstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine lange Sperrfrist für die Neuerteilung. Dieser Ratgeber erklärt die geltenden Promillegrenzen, die drohenden Strafen und zeigt auf, welche rechtlichen Besonderheiten bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter zu beachten sind.

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Die Promillegrenzen für E-Scooter: Was gilt?


Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, greifen dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt eine strikte Null-Promille-Grenze (§ 24c StVG). Jeder Alkoholkonsum vor Fahrtantritt ist für diesen Personenkreis tabu. Für alle anderen Fahrer beginnt der bußgeldbewehrte Bereich bei 0,5 Promille. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, solange keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Die Schwelle zur Straftat ist in zwei Fällen überschritten. Erstens, wenn Sie bereits ab 0,3 Promille fahren und dabei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen, wie zum Beispiel Schlangenlinien fahren oder einen Unfall verursachen. Juristen sprechen hier von "relativer Fahruntüchtigkeit". Zweitens liegt ab einem Wert von 1,1 Promille in jedem Fall eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) vor. Ab diesem Wert geht der Gesetzgeber unwiderlegbar von einer "absoluten Fahruntüchtigkeit" aus, unabhängig davon, ob Sie auffällig gefahren sind oder nicht.

Die nebenstehende Tabelle fasst die wichtigsten Sanktionen für Verkehrsverstöße mit dem E-Scooter übersichtlich zusammen. Sie zeigt die Schwellenwerte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und listet die jeweiligen Regelsanktionen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf.

E-Scooter: die wichtigsten Sanktionen

Verstoß mit dem E-ScooterSanktionPunkte
Fahren auf dem Gehweg15 bis 30 €-
Nebeneinander fahren / zu zweit auf einem Roller10 bis 15 €-
Rote Ampel60 bis 180 €1 Punkt
Handy am Lenker100 €1 Punkt
Ohne Versicherungskennzeichen40 €-
0,5 ‰ (§ 24a StVG), Ersttat500 €, 1 Monat Fahrverbot2 Punkte
Probezeit/U21 mit Alkohol (§ 24c StVG)250 €, Aufbauseminar1 Punkt
ab 1,1 ‰ oder 0,3 ‰ mit AusfallerscheinungenStraftat § 316 StGB: Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis3 Punkte

Ordnungswidrigkeit: Bußgeld und Fahrverbot bis 1,09 Promille


Werden Sie mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille auf dem E-Scooter kontrolliert, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Beim ersten Verstoß dieser Art sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Besonders wichtig ist hierbei: Das Fahrverbot nach § 25 StVG gilt für das Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art. Sie dürfen in diesem Monat also auch kein Auto, Motorrad oder Lkw fahren. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt zwar erhalten, das Führerscheindokument muss aber für die Dauer des Verbots in amtliche Verwahrung gegeben werden. Bei wiederholten Verstößen steigen die Sanktionen drastisch an: Beim zweiten Mal drohen 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1.500 Euro und ebenfalls drei Monate Fahrverbot.

Für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit ist die Rechtslage noch strenger. Hier stellt bereits der kleinste nachweisbare Alkoholwert einen Verstoß gegen § 24c StVG dar. Die Konsequenz ist ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister und vor allem die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, was zudem die Probezeit verlängert.

Straftat: Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis ab 1,1 Promille


Eine Fahrt mit 1,1 Promille oder mehr auf dem E-Scooter ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Dasselbe gilt, wenn Sie mit 0,3 Promille oder mehr fahren und dabei alkoholtypische Fahrfehler begehen. Das Verfahren wird dann nicht mehr von der Bußgeldstelle, sondern von der Staatsanwaltschaft geführt und endet in der Regel mit einem Strafbefehl oder einer Gerichtsverhandlung.

Die Hauptstrafe ist eine Geldstrafe, die in Tagessätzen bemessen wird. Ein Gericht verhängt zwischen 5 und 360 Tagessätze (§ 40 StGB). Die Höhe eines Tagessatzes entspricht Ihrem täglichen Nettoeinkommen (Monatsnetto geteilt durch 30), beträgt aber mindestens 1 Euro. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen bedeutet also, dass Sie ein volles Monatsnettoeinkommen als Strafe zahlen müssen.

Die schmerzlichste Folge für die meisten Betroffenen ist jedoch nicht die Geldstrafe, sondern die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Das Gericht entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis und ordnet eine Sperrfrist für die Neuerteilung an. Diese Sperre dauert zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (§ 69a StGB). Mit der Entziehung werden zudem drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen, die erst nach zehn Jahren getilgt werden.

Führerschein weg wegen E-Scooter-Fahrt: Die Rechtslage


Viele fragen sich, warum der Pkw-Führerschein entzogen wird, obwohl für das Fahren eines E-Scooters gar keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Die juristische Begründung liegt darin, dass sich der Fahrer durch die Trunkenheitsfahrt als allgemein ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Tat auf dem E-Scooter lässt nach Ansicht der Gerichte den Rückschluss zu, dass die Person auch nicht die Gewähr bietet, andere Kraftfahrzeuge wie ein Auto sicher im Straßenverkehr zu führen.

Das Strafgesetzbuch sieht in § 69 Abs. 2 StGB bei bestimmten Delikten, darunter die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), eine Regelvermutung der Ungeeignetheit vor. Das bedeutet, das Gericht geht im Regelfall davon aus, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Mehrere Obergerichte (u.a. OLG Zweibrücken, Kammergericht Berlin und OLG Braunschweig im Jahr 2021) haben bestätigt, dass diese Regelvermutung auch bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern uneingeschränkt gilt.

Nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde prüft dann erneut Ihre Eignung. Insbesondere bei Alkoholwerten von 1,6 Promille oder mehr, aber oft auch schon bei geringeren Werten im strafbaren Bereich, wird sie die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) zur Bedingung für die Neuerteilung machen.

Verteidigungsmöglichkeiten: Wie kann man die Entziehung der Fahrerlaubnis abwenden?


Obwohl die Entziehung der Fahrerlaubnis der Regelfall ist, handelt es sich nicht um einen zwingenden Automatismus. Ein Gericht kann in begründeten Ausnahmefällen von der Regelvermutung abweichen und von der Entziehung absehen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige und überzeugende Argumentation, die am besten durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt vorgetragen wird.

Als Argumente für einen solchen Ausnahmefall können besondere Umstände der Tat herangezogen werden. Dazu zählen eine nur geringfügige Überschreitung des Grenzwertes von 1,1 Promille, eine sehr kurze und ungefährliche Fahrtstrecke (z.B. nachts auf einem leeren Radweg) und die Tatsache, dass zu keinem Zeitpunkt andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden. Die geringere bauartbedingte Gefährlichkeit eines E-Scooters im Vergleich zu einem Pkw kann ebenfalls als Argument dienen, muss aber sorgfältig in den Gesamtkontext der Tat eingebettet werden.

Ein proaktives Verhalten nach der Tat kann die Chancen ebenfalls verbessern. Die frühzeitige Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme kann dem Gericht zeigen, dass Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten auseinandergesetzt haben. Prozessual besteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Damit wird die Schuld an der Tat eingeräumt, aber im Gerichtsverfahren ausschließlich über die Höhe der Strafe und insbesondere über die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis verhandelt.

Praxistipp: Lassen Sie den E-Scooter nach dem Genuss von Alkohol konsequent stehen, denn die rechtlichen Folgen sind identisch mit denen einer Trunkenheitsfahrt im Auto und können zum Verlust Ihres Pkw-Führerscheins führen.

Häufige Fragen


Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?
Nein, für das Fahren eines E-Scooters ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Besitzen Sie jedoch eine Fahrerlaubnis, zum Beispiel für einen Pkw, kann diese aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter entzogen werden, da Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben.

Was passiert, wenn ich mit einem Miet-Scooter betrunken einen Unfall baue?
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen wird der Vermieter Ihre Nutzerdaten an die Ermittlungsbehörden weitergeben. Die Fahrzeugversicherung des Vermieters wird den Schaden zwar zunächst regulieren, bei Ihnen aber aufgrund des alkoholbedingten Verstoßes sehr wahrscheinlich Regress nehmen, sodass Sie die Kosten am Ende selbst tragen müssen.

Steht eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr im Führungszeugnis?
Eine einzelne Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird nicht in das Führungszeugnis für Privatpersonen aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Sie wird jedoch im Bundeszentralregister gespeichert und kann bei zukünftigen Verfahren oder behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Gilt ein Fahrverbot von einem Monat auch für das Auto?
Ja, uneingeschränkt. Ein Fahrverbot, das wegen einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Fahren mit 0,5 Promille) verhängt wird, erstreckt sich auf das Führen sämtlicher Kraftfahrzeuge. Sie dürfen während der Dauer des Verbots also auch kein Auto oder Motorrad fahren.

Was ist der Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine vorübergehende Maßnahme von ein bis drei Monaten, nach deren Ablauf Sie Ihren Führerschein automatisch zurückerhalten. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist hingegen endgültig; die Fahrerlaubnis erlischt. Nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist (mind. 6 Monate) müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, was oft mit der Auflage einer MPU verbunden ist.

Welche Strafe droht für das Fahren ohne Versicherungskennzeichen?
Das Fahren ohne die vorgeschriebene Versicherungsplakette ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 40 Euro geahndet wird. Es stellt zugleich eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG) dar, die eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Rechtsprechung zum Thema


Landgericht Köln Urteil vom 03.06.2026 - 321 Qs 38/26 - E-Scooter
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2025 - 1 ORs 70/24: Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter als Katalogtat nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Landgericht Hechingen Urteil vom 21.12.2023 - 1 KLs 11 Js 105/23 - E-Scooter
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 02.11.2023 - 729 Ds-124 Js 946/23-114/23: Fahrerlaubnisentzug bei vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs mit E-Scooter unter Alkoholeinfluss und Unfallfolge
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023 - 5 NBs 59/23: Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter: Absehen von Fahrerlaubnisentziehung trotz Regelfall bei positiver Sozialprognose
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.05.2023 - 1 Ss 276/22: Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter und der Regelvermutung der Ungeeignetheit

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Stand: Oktober 2026. StGB, StPO und StVG in der geltenden Fassung; Promillegrenzen nach der Rechtsprechung des BGH; Strafmaß- und Sperrfristangaben sind Erfahrungswerte, keine festen Sätze. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Promille, Verkehrsstrafrecht und Strafverfahren | Alle Rechner | Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht

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