Das Verkehrslexikon

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Illegale Autorennen und Alleinrennen (§ 315d StGB)




Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind seit der Einführung des Paragrafen 315d im Strafgesetzbuch (StGB) im Oktober 2017 keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine ernstzunehmende Straftat. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die zunehmende Gefahr durch Raser in Innenstädten und auf Autobahnen. Wer an einem solchen Rennen teilnimmt, es ausrichtet oder sich allein ein rücksichtsloses Rennen gegen die Uhr liefert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die weit über ein Bußgeld und ein Fahrverbot hinausgehen.

Der Tatbestand des § 315d StGB erfasst dabei nicht nur organisierte Veranstaltungen, sondern auch spontane Beschleunigungsduelle an einer Ampel oder die hochriskante Flucht vor der Polizei. Die Konsequenzen sind gravierend und umfassen Geld- oder Freiheitsstrafen, die Entziehung der Fahrerlaubnis für lange Zeit, hohe Punktzahlen im Fahreignungsregister und sogar die Einziehung des Tatfahrzeugs. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Regelungen, die verschiedenen Tatvarianten und die drohenden Folgen.

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Tatbestände: Was ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen?


Der § 315d StGB stellt drei verschiedene Handlungen unter Strafe. Erstens die Organisation oder Durchführung eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens (§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zweitens die Teilnahme als Kraftfahrzeugführer an einem solchen Rennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB). Drittens – und das ist die in der Praxis häufigste und juristisch komplexeste Variante – das sogenannte 'Alleinrennen' (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB). Hier macht sich ein einzelner Fahrer strafbar, der sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Ein 'Rennen' im Sinne des Gesetzes ist ein Wettbewerb von mindestens zwei Kraftfahrzeugen, bei dem es darum geht, eine Höchst- oder eine hohe Durchschnittsgeschwindigkeit zu erzielen. Der Wettbewerbscharakter ist entscheidend. Dafür genügen bereits spontane Duelle, etwa wenn zwei Fahrer an einer roten Ampel beschließen, beim Umschalten auf Grün um die Wette zu beschleunigen. Auch Beifahrer können sich unter Umständen als Teilnehmer strafbar machen, wenn sie den Fahrer aktiv anstacheln oder unterstützen.

Das 'Alleinrennen' erfordert keinen Gegner. Hier steht die Absicht des Fahrers im Vordergrund, die nach den konkreten Umständen (Verkehr, Wetter, Streckenverlauf) maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Es geht also nicht darum, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs auszureizen. Typische Fälle sind Polizeifluchten, bei denen der Fahrer mit 100 km/h durch eine geschlossene Ortschaft rast, rote Ampeln missachtet und in Schlangenlinien durch den Verkehr fährt. Eine bloß erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ohne diese rücksichtslose Fahrweise und die Absicht des 'Ausfahrens' bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit dieses Tatbestands bestätigt (Beschluss vom 09.02.2022).

Strafen: Von der Geldstrafe bis zur mehrjährigen Haft


Die Teilnahme an einem verbotenen Rennen (Grunddelikt) wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze (5 bis 360) spiegelt die Schwere der Schuld wider, während die Höhe eines Tagessatzes Ihrem Netto-Tagesverdienst (Monatsnetto geteilt durch 30) entspricht. So wird eine gerechte Bestrafung unabhängig vom Einkommen sichergestellt.

Deutlich härtere Strafen drohen bei den sogenannten Qualifikationen. Verursachen Sie durch das Rennen eine konkrete Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor (§ 315d Abs. 2 StGB). Kommt durch die Tat ein Mensch ums Leben oder erleidet eine schwere Gesundheitsschädigung, liegt der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (§ 315d Abs. 5 StGB). In solchen Fällen sind Bewährungsstrafen selten. In extremen Fällen, wie dem Berliner Ku-Damm-Fall, wurden Täter sogar wegen Mordes verurteilt.

Die beigefügte Tabelle gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Stufen der Strafbarkeit und die damit verbundenen Konsequenzen. Sie zeigt die Schwellen vom Grundtatbestand über die Gefährdungstatbestände bis hin zu den Fällen mit Todesfolge. Beachten Sie, dass bereits die fahrlässige Gefährdung strafbar ist (§ 315d Abs. 4 StGB), was die Hürden für eine Verurteilung senkt.

Nebenfolgen: Fahrerlaubnis, Punkte und Fahrzeug-Einziehung


Neben der eigentlichen Strafe wiegen die Nebenfolgen oft am schwersten. Eine Verurteilung nach § 315d StGB führt in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht (§ 69 StGB). Das Gesetz vermutet bei dieser Tat unwiderlegbar die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB). Gleichzeitig wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen kann (§ 69a StGB); in der Praxis sind es bei Rennen oft zwölf Monate oder mehr. Wer in den letzten drei Jahren bereits eine Sperre hatte, muss mit mindestens einem Jahr rechnen.

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geht die Eintragung von 3 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg einher, die erst nach zehn Jahren getilgt werden (§ 29 StVG). Eine weitere drastische Maßnahme ist die mögliche Einziehung des Tatfahrzeugs (§ 315f StGB). Das Gericht kann anordnen, dass das Auto, das für das Rennen genutzt wurde, dauerhaft eingezogen wird. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast ist. Der Eigentümer (z.B. die Bank) wird in diesem Fall entschädigt, Sie als Täter verlieren jedoch jegliche Rechte und bereits getätigte Zahlungen.

Auch versicherungsrechtlich hat eine Verurteilung Konsequenzen. Da die Tat vorsätzlich begangen wird, ist die Kaskoversicherung leistungsfrei, das heißt, Schäden am eigenen Fahrzeug werden nicht übernommen. Die Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden des Opfers, kann Sie aber mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück. Sie müssen sie neu beantragen, wobei die Fahrerlaubnisbehörde wegen des hohen Aggressionspotenzials der Tat (§ 11 Abs. 3 Nr. 7 FeV) häufig die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anordnet.

Das Strafverfahren und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten


Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens beginnt oft direkt am Tatort. Die Polizei wird Beweise sichern, wozu Zeugenaussagen, Videoaufnahmen (z.B. aus Dashcams oder Überwachungskameras), Messdaten und die Auswertung von Fahrzeugdaten aus dem Event Data Recorder (EDR) gehören. Auch die Analyse von Mobiltelefonen und Social-Media-Profilen kann zur Beweisführung herangezogen werden. Häufig wird der Führerschein bereits vor Ort vorläufig entzogen (§ 111a StPO) und das Fahrzeug zur Beweissicherung beschlagnahmt.

Eine effektive Verteidigung setzt an den subjektiven Tatbestandsmerkmalen an. Der zentrale Punkt ist oft, die vom Gesetz geforderte Absicht zu bestreiten. Beim Alleinrennen muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Sie mit dem Vorsatz fuhren, die 'höchstmögliche Geschwindigkeit' zu erreichen. Kann dies nicht bewiesen werden, kommt möglicherweise nur eine Verurteilung wegen einer (wenn auch groben) Geschwindigkeitsüberschreitung als Ordnungswidrigkeit in Betracht. Ebenso kann bestritten werden, dass die Fahrweise 'grob verkehrswidrig und rücksichtslos' war.

Weitere Verteidigungsansätze betreffen die Qualifikationstatbestände. Es muss eine konkrete, nicht nur eine abstrakte Gefährdung nachgewiesen werden. Bei der Einziehung des Fahrzeugs kann die Unverhältnismäßigkeit eingewendet werden, insbesondere wenn das Fahrzeug nicht Ihnen gehört oder es für Ihre berufliche Existenz unabdingbar ist. Ziel der Verteidigung ist es, entweder eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder zumindest eine Reduzierung der Strafe und eine möglichst kurze Sperrfrist zu erreichen.

Praxistipp: Schweigen Sie bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter und konsultieren Sie umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie eine Aussage machen.

Häufige Fragen


Ist auch ein spontanes Ampel-Duell ein illegales Rennen?
Ja, der Straftatbestand des § 315d StGB erfasst ausdrücklich auch spontan durchgeführte Rennen. Ein kurzes Beschleunigungsduell mit mindestens einem weiteren Fahrzeug, um die höhere Geschwindigkeit zu ermitteln, reicht aus, um den Tatbestand eines Rennens zu erfüllen.

Was genau ist ein 'Alleinrennen'?
Ein 'Alleinrennen' nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn ein einzelner Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um die unter den Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen. Eine bloße, wenn auch erhebliche, Geschwindigkeitsüberschreitung ohne diese besondere Absicht und Fahrweise ist noch kein Alleinrennen, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Bekomme ich mein eingezogenes Auto zurück?
Nicht zwingend. Das Gericht kann nach § 315f StGB die endgültige Einziehung des Tatfahrzeugs anordnen. Dies ist eine mögliche Nebenfolge der Straftat, die auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen greifen kann, wobei der Eigentümer dann entschädigt wird.

Werde ich als Beifahrer auch bestraft?
Das ist möglich. Obwohl sich der Tatbestand primär an den Fahrzeugführer richtet, kann ein Beifahrer als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) bestraft werden. Dies wäre der Fall, wenn er den Fahrer zum Rennen angestiftet, es gefilmt oder anderweitig aktiv gefördert hat.

Landet eine Verurteilung wegen § 315d StGB im Führungszeugnis?
Das hängt von der Höhe der Strafe ab. Eine einzelne Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten wird nicht in das Führungszeugnis für private Zwecke aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Im Bundeszentralregister wird die Verurteilung jedoch in jedem Fall eingetragen.

Was ist der Unterschied zu einer normalen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld, Punkten und ggf. einem Fahrverbot geahndet wird. Das verbotene Kraftfahrzeugrennen ist eine Straftat. Der entscheidende Unterschied liegt in der Absicht: Beim Rennen geht es um einen Wettbewerb oder das Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit unter rücksichtsloser Fahrweise, was zu weitaus härteren Strafen wie Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

Rechtsprechung zum Thema


Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss vom 19.12.2024 - 10 K 2948/24 - Straßenrennen
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss vom 14.12.2023 - AN 10 S 23.2292 - Entzug der Fahrerlaubnis
Landgericht Duisburg Urteil vom 02.10.2023 - 35 Ks 8/23 - Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge; Strafzumessung und Entziehung der Fahrerlaubnis
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss vom 21.06.2023 - 1 B 18/23 - Straßenrennen
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.2022 - 1 Ss 199/22: Zur Absicht der Erzielung höchstmöglicher Geschwindigkeit bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)
OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.10.2022 - 1 OLG 2 Ss 27/22: Absichtserfordernis bei verbotenem Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) und Polizeiflucht

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