Betrunken Fahrrad fahren: Promillegrenze, Strafe und Führerschein
Eine Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat. Viele Radfahrer unterschätzen die Konsequenzen, die weit über ein Bußgeld hinausgehen und bis zum Verlust des Autoführerscheins führen können. Für Radfahrer gelten dabei andere, höhere Promillegrenzen als für Führer von Kraftfahrzeugen, was jedoch nicht bedeutet, dass die rechtlichen Folgen geringer sind.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen präzise, ab welchen Promillewerten Sie sich als Radfahrer strafbar machen, welche Strafen im Detail drohen und wie sich eine Trunkenheitsfahrt auf Ihre Fahrerlaubnis auswirkt. Sie erfahren den Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit und welche Rolle die Fahrerlaubnisbehörde mit der gefürchteten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) spielt.
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Promillegrenzen für Radfahrer: Wann wird es strafbar?
Anders als für Autofahrer existiert für Radfahrer keine Ordnungswidrigkeit wie der Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze. Das Fahren unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad wird ausschließlich im Strafrecht nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) als „Trunkenheit im Verkehr“ geahndet. Das Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt ebenfalls nur für Kraftfahrzeuge und findet auf Radfahrer keine Anwendung.
Eine Strafbarkeit beginnt bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille, wenn Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Juristen sprechen hier von der „relativen Fahruntüchtigkeit“. Solche Ausfallerscheinungen sind beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, ein Sturz ohne fremde Einwirkung oder die Verursachung eines Unfalls. Können Ihnen solche Fahrfehler nicht nachgewiesen werden, bleibt eine Fahrt mit beispielsweise 1,0 Promille straflos.
Ab einer BAK von 1,6 Promille wird die Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet. An diesem Punkt der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ist es für eine Verurteilung nach § 316 StGB unerheblich, ob Sie auffällig gefahren sind oder nicht. Dieser Grenzwert wurde 1986 durch den Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt und hat bis heute Bestand. Die wichtigsten Grenzwerte und ihre Folgen können Sie auch der begleitenden Tabelle entnehmen.
Strafen und Punkte: Was droht im Strafverfahren?
Der Strafrahmen des § 316 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. In der Praxis wird bei Ersttätern ohne Unfallfolge in der Regel ein Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe festsetzt. Diese bewegt sich üblicherweise im Bereich von 20 bis 40 Tagessätzen.
Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, um eine einkommensgerechte Bestrafung zu gewährleisten (§ 40 StGB). Ein Tagessatz entspricht Ihrem täglichen Nettoeinkommen, also dem Monatsnettoeinkommen geteilt durch 30. Bei einem Nettoeinkommen von 2.100 Euro monatlich würde ein Tagessatz 70 Euro betragen, eine Strafe von 30 Tagessätzen somit 2.100 Euro. Der Mindestbetrag für einen Tagessatz liegt bei einem Euro.
Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr wird zudem mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Da das Strafgericht bei einer Radfahrt die Fahrerlaubnis nicht entzieht, werden 2 Punkte eingetragen (Anlage 13 FeV). Diese Punkte werden nach 5 Jahren wieder getilgt (§ 29 StVG). Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird zwar im Bundeszentralregister vermerkt, aber nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Folgen für den Führerschein: MPU und Fahrverbot
Es ist wichtig, zwischen den Maßnahmen des Strafgerichts und denen der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. Das Gericht kann bei einer Tat, die nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, die Fahrerlaubnis nicht nach § 69 StGB entziehen. Es hat jedoch die Möglichkeit, ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten nach § 44 StGB zu verhängen. Dieses Fahrverbot gilt dann für alle Fahrzeuge, also auch für Ihr Auto.
Die weitaus gravierendste Folge droht von der Fahrerlaubnisbehörde. Wird bei Ihnen eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr festgestellt, ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen (§ 13 Satz 1 Nr. 2c Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV). Diese Anordnung erfolgt zwingend, unabhängig davon, ob Sie mit dem Fahrrad oder einem Auto unterwegs waren, wie das Bundesverwaltungsgericht 2008 entschieden hat.
Legen Sie der Behörde kein positives MPU-Gutachten vor, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 46 FeV). Sollten Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, wird Ihnen die Erteilung einer solchen bis zum Bestehen der MPU verwehrt. In besonders schweren Fällen kann die Behörde bei festgestellter Ungeeignetheit sogar das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, also auch des Fahrrads, untersagen (§ 3 FeV).
Sonderfall E-Bike, Pedelec und E-Scooter
Bei elektrifizierten Zweirädern ist eine genaue Abgrenzung entscheidend. Herkömmliche Pedelecs, deren Tretunterstützung bei 25 km/h endet und deren Motorleistung 250 Watt nicht übersteigt, werden rechtlich wie ein Fahrrad behandelt. Für sie gilt somit die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille.
Anders verhält es sich bei S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h), E-Bikes mit einem Gasgriff, der eine Geschwindigkeit über 6 km/h ohne Treten ermöglicht, sowie bei E-Scootern. Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Für sie gelten daher die strengeren Promillegrenzen für Autofahrer: Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), ab 1,1 Promille eine Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB).
Verteidigung und Vorgehen nach einer Trunkenheitsfahrt
Sollten Sie von der Polizei bei einer Trunkenheitsfahrt angetroffen werden, ist es ratsam, keine Angaben zur Sache oder zum Trinkverlauf zu machen. Die Polizei ist berechtigt, eine Blutentnahme anzuordnen (§ 81a Strafprozessordnung, StPO), um den genauen Promillewert zu ermitteln. Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Beweismittel prüfen. Insbesondere die Berechnung des Blutalkoholwerts und eine eventuelle Rückrechnung können fehlerhaft sein. Im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit (unter 1,6 Promille) kann die Verteidigung darauf abzielen, die von der Polizei dokumentierten Ausfallerscheinungen zu entkräften. Bei knappen Grenzwertüberschreitungen besteht die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO) hinzuwirken.
Steht ein Wert von 1,6 Promille oder mehr im Raum, ist die MPU-Anordnung kaum abzuwenden. Um diese zu bestehen, ist in der Regel ein Abstinenznachweis über einen längeren Zeitraum erforderlich. Beginnen Sie daher umgehend nach dem Vorfall, Ihre Abstinenz durch anerkannte Screenings zu dokumentieren. Dies ist die wichtigste Voraussetzung, um die Fahrerlaubnisbehörde von Ihrer Fahreignung zu überzeugen und den Führerschein zu behalten oder wiederzuerlangen.
Praxistipp: Lassen Sie bei einem Promillewert von 1,6 oder mehr keine Zeit verstreichen und beginnen Sie umgehend mit einem Abstinenzprogramm, um auf die zwingend folgende MPU-Anordnung vorbereitet zu sein.
Häufige Fragen
Gilt die 0,5-Promille-Grenze auch für Radfahrer?
Nein, die 0,5-Promille-Grenze ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG und gilt nur für Führer von Kraftfahrzeugen. Eine Radfahrt wird erst ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen oder zwingend ab 1,6 Promille als Straftat verfolgt.
Kann mir nach einer betrunkenen Radfahrt der Autoführerschein entzogen werden?
Das Strafgericht kann die Fahrerlaubnis nicht entziehen. Allerdings wird die Fahrerlaubnisbehörde ab 1,6 Promille eine MPU anordnen. Wenn Sie diese nicht bestehen oder nicht vorlegen, entzieht die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) ist ein vom Gericht verhängter, befristeter Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate, danach erhalten Sie den Führerschein zurück. Die Entziehung ist endgültig; Sie müssen nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen, was meist an das Bestehen einer MPU geknüpft ist.
Bekomme ich für eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Nicht zwangsläufig. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird zwar im Bundeszentralregister gespeichert, aber nicht in das für Arbeitgeber bestimmte Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Was passiert, wenn ich betrunken einen Unfall mit dem Fahrrad verursache?
Zusätzlich zum Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr müssen Sie mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ihnen wird in der Regel ein erhebliches Mitverschulden angerechnet, was Ihren Anspruch auf Schadensersatz mindert. Zudem kann Ihre private Haftpflichtversicherung Sie in Regress nehmen.
Gelten für Fahranfänger auf dem Fahrrad besondere Alkoholgrenzen?
Nein, das Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gemäß § 24c StVG gilt ausschließlich für das Führen von Kraftfahrzeugen. Auf dem Fahrrad gelten für alle Personen die gleichen strafrechtlichen Grenzen von 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen und 1,6 Promille absolut.
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